Kein Verfahren in der Schweiz gegen Roman Polanski
Die regionale Staatsanwaltschaft Oberland wird sich dem Verfahren gegen den Regisseur nicht annehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die deutsche Schauspielerin Renate Langer (61) beschuldigt den polnischen Star-Regisseur Roman Polanski (84), sie vergewaltigt zu haben.
- Passiert sein soll der Vorfall 1972 in Polanskis Chalet in Gstaad BE.
- Die regionale Staatsanwaltschaft Oberland wird sich des Falls nicht annehmen. Die Frist sei verjährt, schreibt die Behörde in einer Medienmitteilung.
Die «New York Times» hatte Mitte Oktober publik gemacht, dass die deutsche Schauspielerin Renate Langer (61) den polnischen Star-Regisseur Roman Polanski (84) vorwerfe, sie vergewaltigt zu haben. Zum Übergriff sei es 1972 in seinem Haus in Gstaad BE gekommen. Sie selbst war damals 15 Jahre alt. Langer reichte Anzeige ein. Die Behörden gaben den Fall anschliessend weiter an die Staatsanwaltschaft.
Jetzt wird publik: Die regionale Staatsanwaltschaft Oberland wird sich dem Verfahren gegen Polanski nicht annehmen. Dies schreibt sie in einer Medienmitteilung. Polanski muss sich also nicht wegen angeblicher Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit Kindern verantworten.
Polanski ist im Bezug auf ähnliche Vorwürfe kein unbeschriebenes Blatt. Bereits 2009 wurde er am Zürich Film Festival im Auftrag der US-Justiz verhaftet – wegen des Verdachts auf Vergewaltigung einer Minderjährigen. Als Konsequenz wurde er mit elektronischen Fussfesseln ausgestattet und musste zehn Monate in seinem Chalet in Gstaad ausharren. Obwohl ihm die Auslieferung in die USA drohte, entliess ihn die Schweizer Justiz in die Freiheit.