Rapper R. Kelly darf trotz Corona-Krise nicht aus dem Gefängnis
Der frühere Rap-Superstar R. Kelly wird trotz Corona-Krise nicht frühzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Ein entsprechender Antrag wurde abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der frühere Rap-Superstar R. Kelly ist seit letztem Sommer in Haft.
- Trotz der Corona-Krise wird er nicht frühzeitig entlassen.
- Ein entsprechender Antrag wurde von einer New Yorker Richterin abgelehnt.
Der frühere Rap-Superstar R. Kelly (53) wird wegen der Coronavirus-Pandemie nicht vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Einen entsprechenden Antrag, den der Musiker über seine Anwälte eingereicht hatte, lehnte eine Richterin in New York am Dienstag ab.
Sie verstehe, dass Kelly Sorge vor einer Ansteckung mit dem Virus habe. So schrieb Richterin Ann Donnelly in der Begründung, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Der Sänger habe aber keine ausreichenden Gründe für eine Entlassung vorgelegt.

In dem Gefängnis in Chicago, wo Kelly derzeit einsitzt, gebe es noch keine bestätigten Fälle von Covid-19. Zudem habe die Anstalt umfangreiche Schutzmassnahmen eingeführt.
Seit Sommer in Haft
Der Sänger («I Believe I Can Fly») ist seit vergangenem Sommer in Haft. In Chicago sowie in New York und Minnesota liegen lange Anklageschriften gegen Kelly vor. Dabei geht es unter anderem um sexuellen Missbrauch Minderjähriger.
Der Musiker beteuert seine Unschuld. Die ersten Prozesse sollten eigentlich noch dieses Jahr starten. Ob der Zeitplan angesichts der Corona-Krise eingehalten werden kann, ist fraglich.