Im Fall der versuchten Erpressung von Michael Schumachers Familie beginnt die Gerichtsverhandlung im Dezember.
Mehrere Männer sollen versucht haben, Michael und Corinna Schumacher mit privaten Fotos zu erpressen. (Archivbild)
Mehrere Männer sollen versucht haben, Michael und Corinna Schumacher mit privaten Fotos zu erpressen. (Archivbild) - Fredrik von Erichsen/dpa

Im Fall der versuchten Erpressung der Familie des früheren Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher beginnt im Dezember die Gerichtsverhandlung. Das Amtsgericht Wuppertal habe die Anklage der Staatsanwaltschaft ohne Änderungen zugelassen, teilte das Gericht mit. Die Hauptverhandlung gegen die drei Angeklagten werde am 10. Dezember beginnen.

Laut Anklage soll einer der Tatverdächtigen bis März 2021 als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma bei der Bewachung des in der Schweiz gelegenen Anwesens des 2013 verunglückten Rennfahrers Michael Schumacher eingesetzt gewesen sein. «Hierbei soll er in den Besitz einer Vielzahl von Lichtbild- und Videodateien gekommen sein, auf denen Michael Schumacher zu sehen sein soll.» Dies teilte das Amtsgericht weiter mit.

15 Millionen Euro gefordert

Früheren Angaben zufolge war der Mitarbeiter bei der Familie auch mit der Digitalisierung privater Fotos betraut. Bei dem Beschuldigten handelt es sich demnach um einen 53-jährigen Mann aus Wülfrath bei Wuppertal. Ein gleichaltriger Mann aus Wuppertal soll mit seinem 30 Jahre alten Sohn den Erpressungsversuch ausgeführt haben.

Die Familie sollte 15 Millionen Euro zahlen – andernfalls würden die Bilder und Videos im Darknet veröffentlicht. Bei den übergebenen Datenträgern handelt es sich den Angaben zufolge um zwei Festplatten und vier USB-Sticks mit Videos und Fotodateien. Diese seien vor und nach Schumachers schwerem Unfall im Jahr 2013 aufgenommen worden.

Anrufe bei Familie Schumacher

Die mutmasslichen Täter sollen bei mehreren Anrufen versucht haben, die Familie zu erpressen. Eine Mitarbeiterin der Familie habe als Beweis eine Probe des Materials verlangt. Diese sei über eine technisch nicht zurückverfolgbare E-Mail-Adresse geschickt worden. Der Schweizer Polizei sei es aber gelungen, die Nummer des Anrufers nach Kassel zurückzuverfolgen.

Dem dritten Angeklagten wird vorgeworfen, dem mutmasslichen Erpresser dabei geholfen zu haben, die E-Mail-Adresse für ihn einzurichten. Zu einer Geldübergabe ist es nicht gekommen. Die Männer wurden vorher festgenommen. Laut Staatsanwaltschaft wurden 900 Bilddateien und 583 Videodateien sichergestellt.

Dem 53-jährigen Wuppertaler wird nun versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, seinem Sohn Beihilfe dazu. Der Vater ist weiterhin in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen die beiden anderen Angeklagten seien inzwischen gegen Auflagen ausser Vollzug gesetzt worden.

Früherer Erpressungsversuch

Das Ermittlungsverfahren war nach einem Hinweis von Schweizer Strafverfolgungsbehörden eingeleitet worden. Es ist nicht der erste Versuch, die Familie des früheren Rennfahrers zu erpressen. 2017 verurteilte das Amtsgericht Reutlingen in Baden-Württemberg einen 25 Jahre alten Mann, weil er versucht hatte, Schumachers Ehefrau Corinna Schumacher um 900'000 Euro zu erpressen.

Er hatte damit gedroht, dass sonst den Kindern etwas passieren würde. Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Er hatte damals in einer E-Mail an Corinna Schumacher seine echte Kontonummer angegeben.

Der Formel-1-Rekordweltmeister Schumacher hatte sich bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schwer verletzt. Seitdem ist er nicht mehr öffentlich aufgetreten.

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