Staatsanwaltschaft fordert achtjährige Haftstrafe für Shakira
Am Montag, den 20. November, muss die Pop-Musikerin Shakira sich vor dem Gericht in Barcelona für mutmassliche Steuerhinterziehung verantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen die Sängerin Shakira läuft zurzeit ein Gerichtsverfahren.
- Zwischen 2012 und 2014 soll sie Steuern hinterzogen haben.
- Ein zweites Verfahren befindet sich ebenfalls auf dem Weg.
Von 2012 bis 2014 soll die kolumbianische Sängerin Shakira (46) Steuern hinterzogen haben – so die Staatsanwaltschaft in Barcelona. Diese fordert für die vielfach ausgezeichnete Künstlerin nun acht Jahre Haft und die Zahlung einer Strafgebühr von 23,5 Millionen Euro. Das entspricht umgerechnet etwa 22,7 Millionen Franken.
Bisher beteuerte die Königin des Hüftschwungs ihre Unschuld und lehnte eine gütliche Einigung mit der Staatsanwaltschaft ab. Wie die «Aargauer Zeitung» vermutet, will sie den Verlauf des Verfahrens wohl vorerst abwarten. Eine Einigung wäre auch noch kurzfristig vor der Urteilsverkündigung möglich.
Die Strafzahlung über 23,5 Millionen sollte für Shakira kein Problem darstellen – ihr Vermögen wird auf 280 Millionen Euro geschätzt. Besonders seit ihrer Trennung von Ex-Partner Piqué vergrössern sich ihre Einnahmen durch ihren musikalischen Neustart rasant.
Zweites Verfahren gegen Shakira begonnen
Doch auch ein zweites Ermittlungsverfahren gegen den Weltstar startete mittlerweile. Hierbei untersucht die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität eine mögliche Steuerhinterziehung im Jahr 2018. Angeblich soll die Sängerin in dem Jahr Vermögens- und Einkommenssteuern über 6,7 Millionen Euro hinterzogen haben.
Gegenüber der Zeitschrift «Hola!» äusserte die Sängerin, sich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Sie verarbeite ihre Emotionen mit Musik. Gerade nehme sie ein neues Album auf und plane für 2024 eine neue Welttournee.