Österreich will «Klima-Shakira» abschieben
Die deutsche Klima-Aktivistin Anja Windl (28) studiert in Graz (Ö). Doch jetzt droht der als «Klima-Shakira» bekannten Studentin ein Aufenthaltsverbot.
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Das Wichtigste in Kürze
- In Österreich wurde ein Verfahren gegen die «Klima-Shakira» eingeleitet.
- Sie soll eine «erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung» sein.
- Die Ausweisung drohe ihr wegen ihrer «Proteste gegen die ÖVP-FPÖ-Koalitionsverhandlungen».
Der als «Klima-Shakira» bekannten Anja Windl (28) droht in Österreich erneut Ärger von der Justiz. Die deutsche Klima-Aktivistin, die in Graz Psychologie studiert, wurde in der Vergangenheit schon verurteilt.
Sie landete wegen ihrer illegalen Aktionen bei Klima-Protesten sowohl in Deutschland als auch in Österreich bereits im Gefängnis. Nun hat das österreichische Bundesamt für Fremdenwesen uns Asyl (BFA) deswegen ein Verfahren gegen sie eingeleitet.
Dieses möchte die deutsche Studentin aus dem Land ausweisen, wie «Bild» berichtet. Die Behörden prüfen nämlich schon länger ein Aufenthaltsverbot für sie.
«Ich habe das ‹Ergebnis der Beweisaufnahme› vom BFA erhalten.» Das erklärt die «Klima-Shakira» gegenüber der deutschen Zeitung.
«Klima-Shakira» sieht anderen Grund für Verfahren
Und ergänzt: «Sie erwähnen dort, dass mein Verhalten aufgrund eines neuerlichen Verdachts der Sachbeschädigung eine gegenwärtige, tatsächliche und erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei.»
Doch die 28-Jährige glaubt an einen anderen Grund für diesen Schritt. «Grund hierfür waren meine Proteste gegen die angekündigten Koalitionsverhandlungen zwischen der ÖVP und der rechtsextremen FPÖ», behauptet sie in einem Instagram-Video-Post.
Gegenüber der «Bild» kündigt sie an: «Sollte mir ein Aufenthaltsverbot oder eine Ausweisung erteilt werden, würde ich selbstverständlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.»
Dass ihr rechtliche Mittel zur Verfügung stehen, sei genauso wie eine Ausweisung nach Deutschland ein Privileg. Ein Privileg, das «Schutzsuchende an den Aussengrenzen Europas und in vermeintlicher Sicherheit in Österreich nicht haben», so Windl.
Abschiebung möglich
Laut dem BFA sei der Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen EU-Bürger zulässig, «wenn aufgrund ihres persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist».
Das persönliche Verhalten müsse eine «tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt».
In einem solchen Fall könne man auch abgeschoben werden. Nämlich, «wenn die Überwachung ihrer Ausreise aus Gründen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit notwendig scheint».
«Genau dieses Gefährdungspotenzial lasten sie mir an», ergänzt die «Klima-Shakira».