Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft für Dschihadreisende
Eine Winterthurerin, die zusammen mit ihrem damals vierjährigen Sohn unter dem Regime des IS leben wollte, steht seit Freitagmorgen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe von 24 Monaten, die Verteidigung plädiert auf Freispruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine mutmassliche Schweizer Dschihadreisende muss sich heute Freitag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.
- Die 31-Jährige sympathisiert mit dem Islamischer Staat und versuchte zusammen mit ihrem vierjährigen Sohn nach Rakka in Syrien zu gelangen.
- Die Bundesanwaltschaft macht ihr dieses Verhalten zum Vorwurf und fordert zwei Jahre Haft. Der Verteidiger plädiert hingegen auf Freispruch.
Die junge Frau im Hidschab verweigerte vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona immer wieder Antworten auf Fragen des Richters Stefan Heimgartner zu ihrem Leben und zu ihrer Motivation, sich unter das Gesetz des IS begeben zu wollen. Sie habe alles bereits erzählt, es noch einmal zu wiederholen, bringe nichts, sagte die Konvertitin. Zudem möchte sie nicht, dass ihr Privatleben danach in der Öffentlichkeit erneut ausgebreitet werde.
Die Winterthurerin mit einer
kaufmännischen Berufsausbildung und einem Bachelor in Betriebswirtschaft hatte
seit 2010 mit ihrem ägyptischen Ehemann in Kairo gelebt, wo auch 2011 ihr Sohn
zur Welt kam (Nau berichtete). Die Ehe war jedoch, wie sie am Prozess sagte, schon sehr bald
zerrüttet.
Zunehmend
radikalisiert
Sie begann sich immer mehr mit dem Islam und dessen Regeln auseinanderzusetzen und wurde zusehends radikaler in ihren Überzeugungen. Schliesslich fasste sie dann der Plan zur heimlichen Reise mit ihrem kleinen Sohn nach Rakka in Syrien.
Die Bundesanwältin macht ihr genau dies zum Vorwurf. In ihrer Unnachgiebigkeit den Weg des IS
zu gehen, habe sie die Terrororganisation gefördert und sei zur Gefährderin
geworden. Sie
fordert deshalb eine Strafe
von 24 Monaten unbedingt für die Angeklagte, die auch die Verfahrenskosten
übernehmen müsse.
Der Verteidiger antwortete in seinem Plädoyer, Freiheit sei immer die Freiheit des anders
Denkenden.
Man könne der Angeklagten
keine Gewaltaufrufe vorwerfen.
Insgesamt sei die Anklage
der Bundesanwaltschaft schwammig und halte einer genauen Prüfung nicht stand. Er forderte deshalb einen Freispruch für
seine Mandantin, eine Genugtuung für erlittene Umtriebe und die Übernahme der
Verfahrenskosten durch die Staatskasse.