SWR-Entscheidung zu Stefan Mross steht fest
Nach Strafbefehl hat SWR nun eine Entscheidung über die weitere Beteiligung von Stefan Mross bei der Schlagersendung getroffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schlagersänger Stefan Mross wurde nach einem Streit handgreiflich.
- Das Amtsgericht Leipzig hatte im November einen Strafbefehl gegen ihn erlassen.
- SWR hat nun eine Entscheidung über seine weitere Beteiligung bei der Sendung getroffen.
Nach dem Strafbefehl gegen Stefan Mross hat der SWR geprüft, ob er die ARD-Schlagersendung «Immer wieder sonntags» weiter moderieren darf. Ein Sprecher des Stuttgarter Senders teilte mit: «Wir sind mit Stefan Mross im Gespräch mit dem Ziel, den Sachverhalt und die Hintergründe gemeinsam aufzuklären.»
Wie RTL berichtet, wird der Schlagersänger wie geplant am 7. Mai wieder auf der Bühne stehen und bis Ende August zwölf Folgen der Livesendung präsentieren.
Stefan Mross soll Mann am Hemdkragen gepackt haben
Das Amtsgericht Leipzig hatte im November einen Strafbefehl gegen den Traunsteiner Schlagerstar erlassen. Das infolge einer körperlichen Auseinandersetzung, die es zwischen Mross und einem jungen Mann in einem Hotel gegeben haben soll. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und versuchten Nötigung ermittelt.
Gegenüber der «Bild»-Zeitung äusserte sich Mross zu den Vorwürfen: Der junge Mann habe ihn zunächst bei einem Abendessen im Hotel-Restaurant als «Schlagerfuzzi» und «Playback-Künstler» beleidigt und beschimpft.
Er sei dem Sänger zum Zimmer gefolgt und habe sich weiter über ihn lustig gemacht. Mross habe ihn dann am Hemdkragen gepackt.
«Die Wahrscheinlichkeit, dass ich so etwas mache, ist gleich null. Aber der Typ ging mir gehörig auf die Nerven», sagte Mross. «Mit mir sind einfach die Pferde durchgegangen. Darauf bin ich nicht stolz.»