Will Amber Heard einen neuen Prozess gegen Depp?
Die Schlammschlacht geht weiter: Amber Heard hat offiziell Berufung gegen das Urteil im Verleumdungsprozess gegen Johnny Depp eingelegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Amber Heard will einen neuen Prozess gegen Ex-Mann Johnny Depp.
- Die Schauspielerin soll dafür bereits einen Antrag eingereicht haben.
Johnny Depp (59) hat kürzlich gegen einen Teil des Urteils im Verleumdungsprozess gegen Ex-Frau Amber Heard (36) Berufung eingelegt. Jetzt hat die Schauspielerin ebenfalls einen Antrag eingereicht, wie «Deadline» berichtet. Die Schauspielerin strebt demnach einen neuen Prozess an.
Anwaltsteam erhebt Vorwürfe
In den Dokumenten, die am 23. November von ihren Anwälten eingereicht worden sein sollen, heisst es: «Das Gericht hat sich auch geirrt, als es Heards Einspruch zurückwies, in dem sie argumentierte, dass die angefochtenen Aussagen nicht einklagbare Meinungsäusserungen sind und nicht in der Lage sind, die angebliche verleumderische Implikation zu vermitteln.»
Zudem erklärten die Anwälte, dass die Entscheidung, wenn sie Bestand hätte, «zweifellos eine abschreckende Wirkung auf andere Frauen hat, die über den Missbrauch durch mächtige Männer sprechen wollen».
Richterin Penney Azcarate wird vorgeworfen, dass sie die Geschworenen im Prozess, der im Juni fast vollständig zu Depps Gunsten ausging, unsachgemäss instruiert, aber auch «hochgradig aussagekräftige Beweise ausgeschlossen und irrelevante und nachteilige Beweise zugelassen hat».
Verhandlungsort wird angezweifelt
Ihr Anwaltsteam argumentierte auch, dass der Prozess, der in Virginia verhandelt wurde, in Kalifornien hätte stattfinden sollen. Dort lebte das einstige Ehepaar zusammen. Mit der Berufung will die Schauspielerin laut dem Bericht Folgendes erreichen: Das Urteil gegen sie soll aufgehoben oder zugunsten eines völlig neuen Prozesses verworfen werden.
«Dieser Fall hätte auch nie vor Gericht gehen dürfen, weil ein anderes Gericht bereits zu dem Schluss gekommen war, dass Depp Heard bei mehreren Gelegenheiten missbraucht hatte», heisst es in dem Schriftsatz. In einer anderen Verleumdungsklage ging Johnny Depp in Grossbritannien gegen das Boulevardblatt «The Sun» vor, das ihn als «Frauenschläger» bezeichnete.
Doch die Klage wurde abgelehnt, da die Behauptung «im Wesentlichen der Wahrheit» entspreche, hiess es damals. «Nachdem Depp diesen Fall eingereicht hatte, entschied der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs in einer separaten Verleumdungsklage von Depp, dass Heards Missbrauchsvorwürfe wahr seien», erklärte das Anwaltsteam der 36-Jährigen jetzt.
Johnny Depp hat auch Berufung eingelegt
Johnny Depp verklagte Amber Heard im März 2019 auf 50 Millionen US-Dollar wegen eines Meinungsartikels in der «Washington Post». Dieser war Ende 2018 erschienen. In dem Artikel schildert die Schauspielerin ihre Erfahrungen als Überlebende häuslicher Gewalt. Zwar tauchte Depps Namen darin nicht auf, doch ihr Ex-Mann erklärte, dass dieser Artikel seine Karriere zerstört habe.
Heard hatte daraufhin eine Gegenklage gegen ihren Ex in Höhe von 100 Millionen US-Dollar eingereicht. Am 1. Juni befanden die Geschworenen in Fairfax County, Virginia, dass Depp dadurch verleumdet wurde. Ihm wurden mehr als zehn Millionen US-Dollar Schadenersatz zugesprochen und sie erhielt in einer Gegenklage zwei Millionen US-Dollar.
Amber Heard scheiterte schon im Juli
Depp hat gegen einen Teil des Urteils laut US-Medienberichten bereits Berufung eingelegt. In Dokumenten, bezeichnen die Anwälte die Entscheidung, dass Depp Amber Heard zwei Millionen US-Dollar zahlen muss, als «fehlerhaft». Depp könne rechtlich nicht für Äusserungen seines Anwalts haftbar gemacht werden, nur weil dieser von dem Schauspieler eingestellt worden sei.
Der frühere Anwalt Depps habe die Schauspielerin verleumdet, stellte die Jury in dem Prozess fest. Dieses Urteil solle aufgehoben werden, das andere zugunsten von Depp jedoch bestätigt werden, heisst es in den Dokumenten.
Bereits im Juli wurde bekannt, dass Amber Heard gegen das Urteil Berufung einlegen möchte. Zuvor war sie mit einem Antrag auf eine Aufhebung gescheitert.