Zoff mit Manager: Lilly Becker könnte bald vor Gericht stehen
Angeblich schuldet Lilly Becker ihrem Ex Pierre Uebelhack eine Menge Geld. Doch für die Ex von Boris Becker sei das Geld eine Schenkung gewesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Lilly Becker soll 200'000 Euro zahlen.
- Angeblich schuldet sie die Summe ihrem früheren Ex Pierre Uebelhack.
- Sie aber ist davon ausgegangen, das Geld sei eine Schenkung.
Die TV-Persönlichkeit Lilly Becker (48) sieht sich mit rechtlichen Turbulenzen konfrontiert.
Über 200'000 Euro (rund 187'000 Franken) soll sie dem TV-Manager Pierre Uebelhack schulden. Sie allerdings hielt das Geld für eine Schenkung.
Die Schulden sollen aus zwei Darlehensverträgen resultieren, die zwischen den beiden unterzeichnet wurden.
Lilly Becker muss 2025 vor Gericht erscheinen
Bereits im Februar dieses Jahrs wurde dieser Punkt vor Gericht behandelt. Überraschenderweise empfahl das Gericht beiden Parteien, es wäre besser, sich aussergerichtlich zu einigen.
Doch diese Einigung kam offenbar nicht zustande, der Gerichtstermin steht: Am 22. Januar 2025 wird der Prozess Pierre Uebelhack gegen Lilly Becker am Münchner Landgericht fortgesetzt.
Darum geht es im Fall Uebelhack-Becker
Lilly Becker dachte anscheinend, dass es sich bei der Geldübergabe um eine Schenkung handelte, kein Darlehen.
Sie und Uebelhack führten ein Liebes-Verhältnis von Herbst 2018 bis Anfang 2021 und blieben auch danach freundschaftlich verbunden. Der TV-Manager hat die Situation jedoch anders gesehen und besteht auf die Rückzahlung des Betrages.
Weitere Schlagzeilen um Lilly Becker
Zudem ist Becker kürzlich in die Schlagzeilen geraten, als die Gästeliste für die bevorstehende Hochzeit ihres Ex-Mannes, der Tennis-Ikone Boris Becker (56), bekannt wurde.
Ihr gemeinsamer Sohn Amadeus (14) war nicht auf der Gästeliste zu finden. Lilly Becker musste ihrem Sohn diese Nachricht überbringen.
«Als ich Amadeus darauf angesprochen habe, ist er aus allen Wolken gefallen», sagte sie im Interview mit der «Bunte». Sie kritisierte Boris Becker scharf und nannte sein Verhalten «das Allerletzte».