Zehn Jahre nach der Inkraftsetzung des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes haben drei Viertel der Gemeinden ihre Nutzungspläne angepasst.
Der BGH hat zum Wiederkaufsrecht bei Bauland geurteilt.
Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Zersiedelung zu stoppen und den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen und Naturlandschaften zu reduzieren. (Symbolbild) - Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes haben drei Viertel der Gemeinden ihre Nutzungspläne angepasst. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Zersiedelung zu stoppen, um den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen und Naturlandschaften einzudämmen. Die strengeren Vorgaben zur Bemessung des notwendigen Baulands hätten in vielen Gemeinden dazu geführt, dass sie unüberbaute Bauparzellen hätten rückzonen müssen, teilte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am Montag mit.

Bisher haben laut dem ARE 173 Gemeinden insgesamt 390 Hektaren Bauland in die Landwirtschaftszone überführt oder für andere Zwecke festgesetzt. Das entspreche einer quadratischen Fläche von knapp zwei Kilometer Seitenlänge. Die Zahl werde noch ansteigen, bis sämtliche Gemeinden ihre Nutzungspläne den Zielen der ersten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes angepasst hätten.

Die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes dauere länger als erwartet, schreibt das ARE weiter. Gemäss Angaben der Kantone könnten erst 2030 alle Nutzungspläne gesetzeskonform sein. Gründe dafür seien unter anderem mangelnde Ressourcen oder das herausfordernde Abwägen verschiedener Interessen.

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