20 Variationen: Das soll bei Doppelnamen neu gelten
Bundesrat und Parlament wollen die Doppelnamen wieder einführen und gehen gleich noch ein-zwei Schritte weiter.
Das Wichtigste in Kürze
- 2013 wurden die Doppelnamen mit und ohne Bindestrich abgeschafft.
- Das sei ein Fehler gewesen und werde rückgängig gemacht, finden Bundesrat und Parlament.
- Aber wenn schon, dann richtig: Favorisiert wird die «grosse Lösung».
Wenn auch Sie zu den Zeitgenossen mit einem Nachnamen gehören (oder gar mehreren), dann dürfte Sie dies interessieren: Es wird künftig alles anders. Eingefleischte Nachnamen-Szenegänger werden nun einwenden: «Moment, es hat ja sozusagen gerade erst geändert!» Stimmt, 2013 wurde der amtliche Doppelname abgeschafft. Aber bald sollen Herr Weber und Frau Rossi nach der Eheschliessung wieder Weber-Rossi heissen dürfen.
Das befürworten die nationalrätliche Rechtskommission und der Bundesrat. Aber nicht nur das, sondern viel, viel mehr. Und ja, es denkt auch jemand an die Kinder.
Warum die ganze Übung?
Die Abschaffung der Doppelnamen vor einem Jahrzehnt stand im Zeichen der Gleichstellung. Nur habe sich mittlerweile herausgestellt, dass dies «aus heutiger Sicht als Rückschritt zu bewerten» sei, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Denn es bestehe weiterhin ein sozialer Druck auf die Frauen, den Ledignamen des Mannes als gemeinsamen Familiennamen anzunehmen.
Umgekehrt habe man festgestellt, dass Doppelnamen, ob mit oder ohne Bindestrich, eigentlich noch beliebt seien. So lasse sich unter anderem das Bedürfnis beider Elternteile berücksichtigen, eine Verbindung mit dem Kind via Namen zum Ausdruck zu bringen. Und zwar, wer das wolle, eben mit dem eigenen Namen, denn: «Der Name einer Person bestimmt ihre Identität und zeigt ihre Zugehörigkeit zu einer Familie.»
Was soll also ändern?
Aktuell wählen Eheleute entweder einen der Ledignamen zum gemeinsamen Familiennamen oder sie behalten ihre jeweiligen Ledignamen und allfällige Kinder heissen entweder nach dem Vater oder der Mutter, aber alle gleich. Zum Nachnamen, natürlich; selbstverständlich sollten sie verschiedene Vornamen haben.
Neu sollen zusätzliche Wahlmöglichkeiten hinzukommen. Nämlich eben Doppelnamen, mit oder ohne Bindestrich und in beliebiger Reihenfolge. Der Bundesrat befürwortet auch, dass Kinder ebenfalls diesen Doppelnamen tragen können.
Um der Gleichberechtigung vollauf Geltung zu verschaffen, soll der Nachname nicht vom Zivilstand abhängig sein. Dies soll auch für die Kinder gelten. Diese könnten also ebenfalls einen Doppelnamen tragen.
Werden dann Namen immer länger?
Wenn Kinder ebenfalls Doppelnamen haben dürfen: Was passiert dann mit den Namen derer Kinder, wenn diese sich ebenfalls für Doppelnamen entscheiden? Entstehen dann Mega-Namen wie auf Portugiesisch wie Berta Maria Correia de Almeida de Melo Cabral? Nicht auszudenken, wenn die mal Kinder haben sollte mit José Eduardo Santos Tavares Melo Silva.
Doch dafür ist vorgesorgt: Doppelnamen sollen maximal aus zwei Namen gebildet werden können. Die betreffenden Personen müssten dann entscheiden, welchen der beiden Namen sie für die Bildung des neuen Doppelnamens verwenden wollen.
Aber jetzt wird es richtig kompliziert
Die neue Freiheit bei den Doppelnamen wie auch generell bei der Namenswahl schafft aber auch neue Herausforderungen. Denn, wie der Bundesrat ebenfalls in seiner Stellungnahme schreibt: «Das Institut der Familie befindet sich seit vielen Jahren in einer tiefgreifenden Umbruchphase.» Scheidungen, Wiederheirat, Patchwork-Familien: Das alles will im Namensrecht geregelt sein.
Was hier angedacht ist, beschreibt die nationalrätliche Rechtskommission in ihrem erläuternden Bericht. Gesetzt der Fall, das Ehepaar Weber/Rossi lässt sich trotz Nachwuchs scheiden, Frau Weber (ledig Rossi) heiratet danach Herrn Blanc (ledig Meier). Mit zum Beispiel folgendem Szenario:
«Weber (ledig Rossi; Kind aus erster Ehe Weber) behält den bisherigen Namen (d.h. Weber), um die namensmässige Verbindung zum Kind aus erster Ehe zu behalten. Blanc (ledig Meier) kehrt zum eigenen Ledignamen zurück (d.h. Meier). Das gemeinsame Kind der Eheleute würde Rossi oder Meier heissen. Die Eheleute heissen Weber, Weber Meier oder Weber-Meier bzw. Meier, Meier Weber oder Meier-Weber, wenn sie ihre Namen behalten und mit diesen einen Doppelnamen bilden.»
Lies: Auch mit neuem Partner kann man den Namen des Ex-Partners weiterführen oder aber zum Ledignamen zurückkehren. Was immer man tut: Dies wird auch der Name der gemeinsamen Kinder sein. Sowohl theoretisch wie wohl auch praktisch wäre es also denkbar, dass ein Kind einen oder sogar einen doppelten Namen trägt von Personen, von denen es gar nicht abstammt.
Gemeinsame Kinder könnten so – je nachdem, ob die Eltern ihren Namen behalten, zum Ledignamen zurückkehren oder einen Doppelnamen führen – 20 verschiedene Nachnamen erhalten: Weber, Rossi, Blanc, Meier, Weber-Blanc, Weber-Meier, Rossi-Blanc, Rossi-Meier, Blanc-Weber, Blanc-Rossi, Meier-Weber, Meier-Rossi, sowie alle Kombinationen ohne Bindestrich.
Am besten einfach und klar verständlich
Wenn das doppelbenamste Kind wiederum heiratet und sich für einen dieser Namen entscheiden soll: Wer würde es ihm verargen, wenn es sich für den Ledignamen des anderen Elternteils seiner Halbgeschwister entscheidet, weil Blanc einfach cooler als Weber ist?
Genau dies aber wollte der Bundesrat verhindern: Eine freie Namenswahl könne die Interessen von Dritten verletzen – auch wenn hier zugegebenermassen die Freiheit leicht eingeschränkt ist. Gleichzeitig sieht der Bundesrat seine eigene Anforderung erfüllt: «Die Regelung sollte möglichst einfach und klar verständlich sein.»
Die «gute» Nachricht: Sind die Kinder einmal 12 Jahre alt, dürfen sie selbst entscheiden und zum Beispiel gegen einen Doppelnamen mit Bindestrich ihr Veto einlegen. Und auch wichtig: Die Rechtskommission hat diverse weitere Lösungsansätze geprüft – diese jedoch verworfen.