Bundesrat unterstützt Doppelnamen für Eheleute und Kinder

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Bern,

Der Bundesrat stellt sich hinter die im Parlament gewünschte Wiedereinführung von Doppelnamen für Eheleute.

Doppelname
Verheiratete Paare sollen künftig wieder einen Doppelnamen tragen können. Der Bundesrat stellt sich hinter Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Neu sollen auch Kinder Doppelnamen tragen können, und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.

Der Bundesrat stellt sich hinter Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N), wie er am Mittwoch mitteilte. Demnach sollen verheiratete Paare künftig wieder einen Doppelnamen tragen können – die Namen beider Ehegatten. Der Bundesrat beantragt dazu, dass die Verheirateten entscheiden können, welchen Namen sie voranstellen.

Doppelnamen: Heute nicht zulässig

Heute sind Doppelnamen nicht zulässig. Eheleute müssen bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten. Es besteht aber die Möglichkeit, den nicht amtlichen Allianznamen zu verwenden.

Kinder erhalten heute entweder den gemeinsamen Familiennamen oder den Namen ihres Vaters oder ihrer Mutter. Sind die Eltern nicht verheiratet, tragen die Kinder den Namen eines Elternteils.

Kommentare

User #1073 (nicht angemeldet)

Doppelnamen sind wichtig, AHV usw. Nicht?

User #2455 (nicht angemeldet)

Jeder sollte seinen Namen ohne Begründung beliebig wechseln dürfen. Schliesslich handelt es sich bloss um ein soziales Konstrukt.

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