Die Anpassung der Anti Rassismus Strafnorm soll Schwule und Lesben vor Hass und Diskriminierung schützen. Doch: LGBT wollen dies verhindern.
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Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm soll Homosexuelle besser schützen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Februar stimmt die Schweiz über die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm ab.
  • Neu sollen auch Homosexuelle vor Hass und Diskriminierung geschützt werden.
  • Doch ein Teil der Schwulen- und Lesben-Community lehnt diese Erweiterung ab.
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Die LGBT-Community und das überparteiliche Abstimmungskomitee spannen zusammen. Das Ziel: Die Anti Rassismus Strafnorm soll bei der Volksabstimmung nicht um den Paragrafen zur sexuellen Orientierung erweitert werden. Die Komitees lancierten gestern Montagmorgen in Bern den Abstimmungskampf.

Überparteiliches Abstimmungskomitee reichte Referendum ein

Das Abstimmungskomitee «Nein zu diesem Zensurgesetz!» setzt sich überparteilich zusammen. Es hat im April 2019 das Referendum gegen die Erweiterung der Anti Rassismus Strafnorm eingereicht.

Zahlreiche gleichgeschlechtlich empfindende Menschen stören sich gemäss Komitee an einem unnötigen Zensurparagrafen, der sie zur «speziell schützenswerten Minderheit» degradiert.

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Für die Gegner der Erweiterung der Anti Rassismus Strafnorm handelt es sich dabei um Zensur. - Screenshot zensurgesetz-nein.ch

Das Komitee schreibt: «Die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um den schwammigen und schwer fassbaren Begriff der ‹sexuellen Orientierung› schiesst weit über das Ziel hinaus.»

Ausserdem sei sie kontraproduktiv. «Erfahrungen aus anderen Staaten, in denen ähnliche Zensurgesetze bereits in Kraft sind, zeigen, dass mit absurden Klagewellen zu rechnen ist.»

LGBT-Komitee gegen Anpassung der Anti Rassismus Strafnorm

Die LGBT-Community will sich ebenfalls gegen die Erweiterung der Anti Rassismus Strafnorm einsetzen. «Wir wollen gleichwertig akzeptiert und nicht als «schwache Minderheit» behandelt werden», so das Komitee. «Wir wollen Gleichstellung, keine Sonderrechte», erklären sie.

Meinungsfreiheit und Gewerbefreiheit seien schliesslich elementare Freiheitsrechte, argumentieren die Gegner einer Erweiterung. Diese Freiheiten dürfen nur dann eingeschränkt werden, wenn sie Personen schädigen.

Doch: Physische Gewalt gegen LGBTI ist schon heute strafbar. Verbale Gewalt hingegen soll nur in extremen Fällen strafbar sein. Die Beurteilung solcher Fälle obliege jedoch der Justiz und nicht der Politik.

Die Freiheit gelte auch für das Gewerbe: «Wenn ein religiöser Bäcker einem lesbischen Paar keine Hochzeitstorte backen möchte, ist dies sein gutes Recht. Umgekehrt muss auch der bisexuelle Bäcker keine Torte für den Freikirchler backen.»

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