Amtsenthebungverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber kommt
Bundesanwalt Michael Lauber konnte die Parlamentarier bei der Anhörung in der Gerichtskommission nicht umstimmen. Die Amtsenthebung wird eingeleitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gerichtskommission hat Bundesanwalt Michael Lauber heute angehört.
- Danach hat sie entschieden, ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn einzuleiten.
- Ausschlaggebend ist sein Verhalten rund um den Fifa-Prozess.
Letzten Herbst waren wir schon einmal so weit: Die Gerichtskommission des Parlaments empfahl Bundesanwalt Michael Lauber nicht zur Wiederwahl. Zu sehr war das Vertrauen durch sein Handling des Fifa-Falls erschüttert. Das Parlament wählte ihn dann – knapp, aber immerhin – trotzdem für weitere vier Jahre, Lauber sah sich gestärkt. Jetzt droht ihm allerdings die Amtsenthebung.
Amtsenthebungsverfahren beantragt
Die Gerichtskommission hat heute Lauber vorgeladen und angehört. Das musste sie tun, wenn sie ein Amtsenthebungsverfahren einleiten wollte, und ein solches hatte Kommissionsmitglied und BDP-Nationalrat Lorenz Hess beantragt. Doch der gewiefte Kommunikator konnte zu wenig überzeugen – oder hatte bereits zu viel Goodwill verspielt.
Mit 13 zu 4 Stimmen hat die Gerichtskommission beschlossen, das Amtsenthebungsverfahren einzuleiten. Die Minderheit war der Ansicht, dass vor dem Entscheid über die Verfahrenseröffnung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet werden sollte.
Zum Verhängnis wird Lauber nicht die Kritik vom letzten Jahr, sondern neue Vorwürfe von diesem Frühling. Die nicht-protokollierten Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino seien ausführlicher gewesen als bisher bekannt. Auch sollen weitere Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft ihre regelmässigen Telefongespräche mit den Fifa-Anwälten nicht ordentlich protokolliert haben.
Laut Kommissionspräsident, FDP-Ständerat Andrea Caroni, sehe der Fahrplan nun so aus, dass man verpflichtet sei, das Ganze so schnell wie möglich voranzutreiben. Der Ball liege nun beim Bundesverwaltungsgericht. «Die Gerichtskommission wird das Verfahren aber nach allen rechtstaatlichen Grundsätzen durchführen.»
Eine Rücktrittsforderung an die Adresse Laubers sei aber kein Thema gewesen an der Sitzung. Die Gerichtskommission habe nicht die Aufgabe, jemanden zum Rücktritt zu bewegen.
Kann sich Michael Lauber noch einmal retten?
Der Antrag auf Amtsenthebung des Bundesanwalts ist ein Tiefschlag für Michael Lauber. Er ist aber auch eine Peinlichkeit für die Schweizer Justiz. Die Gerichtskommission wird wohl dem Ende mit Schrecken den Vorzug vor dem Schrecken ohne Ende gegeben haben. Entschieden ist damit aber noch nichts.
Abschliessend entscheiden wird das Parlament. Auch dieses wird sich überlegen müssen, was nach aussen für ein Eindruck entsteht, wenn der oberste Strafverfolger abgesetzt wird. Und es wird Lobbying für und gegen Michael Lauber geben. Vergangenes Jahr hat sich der Bundesanwalt dafür extra die Dienste einer renommierten PR-Agentur gesichert.