Treffen mit Fifa: Das sagt die Bundesanwaltschaft zu den Vorwürfen

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Zürich,

Die Bundesanwaltschaft wird von der Aufsicht gerüffelt wegen der Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino. Wie reagiert sie? Ausführlich und dürftig zugleich.

Bundesanwalt Michael Lauber Fifa
Bundesanwalt Michael Lauber wird beschuldigt, ein geheimes Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino abgehalten zu haben. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aufsicht kritisiert den Bundesanwalt scharf wegen der Treffen mit Fifa-Chef Infantino.
  • Die Bundesanwaltschaft reagiert vorläufig zurückhaltend.
  • Man komme den Empfehlungen der Aufsicht nach, andere Punkte hätten keinen Einfluss.

Sich mit Prozessbeteiligten zu treffen und kein Protokoll zu führen sei falsch, mahnt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Ausserdem werde man noch untersuchen, ob nebst der bislang bekannten zwei Treffen nicht noch ein drittes Treffen stattgefunden habe. Ein Treffen zwischen Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Chef Gianni Infantino. An das sich niemand erinnern will.

Die Bundesanwaltschaft nimmt Kenntnis

Gerne hätten wir gewusst, wie dieser Rüffel bei der Bundesanwaltschaft ankommt. Ob man denn jetzt klären könne, wie viele «Geheimtreffen» mit der Fifa stattgefunden haben. Wohlwissend, dass sich die Lust bei der Bundesanwaltschaft wohl in Grenzen hält. Und man bequem auf die «laufende Untersuchung» der AB-BA verweisen könnte, zur Begründung eines «Kein Kommentar».

Stattdessen macht die Bundesanwaltschaft eine detaillierte Auslegeordnung. Man habe von der Medienkonferenz des Präsidenten der AB-BA Kenntnis genommen. Verschiedene Punkte werden festgehalten, darunter auch die Notwendigkeit von solchen Treffen wie mit der Fifa. Gerade bei solch komplexen Fällen könne man nur so die Vorgaben der Strafprozessordnung (StPO) erfüllen.

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Auch die Aufsichtsbehörde ging davon aus, dass das 2. Treffen zwischen der Bundesanwaltschaft und der Fifa, das letzte sein würde. - Nau

«Kein Bezug zu einem Verfahren»

Dass die gleiche StPO auch vorgibt, dass Treffen zu protokollieren sind, erwähnt die Bundesanwaltschaft dagegen nicht. Stattdessen wird mehrfach darauf verwiesen, dass auch die AB-BA die Notwendigkeit solcher Treffen nicht bestreitet. Die Empfehlung der Aufsicht, zukünftig die Treffen zu dokumentieren, habe man per sofort umgesetzt.

Interessant ist der Nachsatz: «Auch wenn sie keinen Bezug zu einem Strafverfahren haben.» Formulierungen wie diese erwecken den Eindruck, die Bundesanwaltschaft versuche schon jetzt den Grundstein für Ausflüchte zu legen.

Ist Fifa nicht gleich Fifa?

Man hat nichts falsch gemacht, weil die Fifa-Treffen angeblich nicht direkt mir dem Fifa-Verfahren zu tun hatten. Und: die genaue Anzahl der Treffen hat «keinen Einfluss auf die Empfehlung und deren Umsetzung».

Das mag richtig sein. Aber ob dieses dritte Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino stattgefunden hat und warum es geheim bleiben sollte, ist dennoch relevant. Nicht per se juristisch, aber für die Glaubwürdigkeit des Bundesanwalts.

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