Der Nationalrat berät heute Mittwoch über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Zur Debatte steht auch ein Gegenvorschlag, der von Teilen der CVP und der FDP unterstützt wird. Das Thema bewegt: Rund 80 Ratsmitglieder haben sich auf der Rednerliste eingetragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute kommt die Selbstbestimmungsinitiative der SVP zur Diskussion in den Nationalrat.
  • Der Bundesrat lehnte die Selbstbestimmungsinitiative ab, im Nationalrat war sie ebenfalls chancenlos.
  • Für das Traktandum haben sich 80 Rednerinnen und Redner eingetragen.
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Den Initianten geht es primär um Volksentscheide. Diese sollen umgesetzt werden, auch wenn eine angenommene Initiative gegen internationales Recht verstösst. Mit der Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» will die SVP festlegen, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht Vorrang hat - unter dem Vorbehalt von zwingenden Bestimmungen wie dem Folterverbot. Völkerrechtliche Verträge, die der Verfassung widersprechen, müsste die Schweiz neu verhandeln und nötigenfalls kündigen. Für das Bundesgericht sollen zudem nur noch jene Verträge massgebend sein, die dem Referendum unterstanden.

Bundesrat ohne Gegenvorschlag dagegen

Im Ständerat chancenlos

Der Bundesrat hatte die Initiative ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Aus seiner Sicht wäre bei einem Ja zur Initiative vieles unklar. Zum Beispiel bliebe offen, wann Verträge gekündigt werden müssten. «Das haben wir schon bei der Masseneinwanderungsinitiative erlebt», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat. Sie wies auch darauf hin, dass die Selbstbestimmungsinitiative im Fall dieser Initiative nichts ändern würde, da die Personenfreizügigkeit dem Referendum unterstand. Für das Bundesgericht wäre der Vertrag also weiterhin massgebend.

Im Ständerat war die Initiative chancenlos, und auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates stellt sich dagegen. Die Schweiz habe als Kleinstaat ein grosses Interesse an der Einhaltung völkerrechtlicher Regeln, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner. Die Initiative würde den Ruf der Schweiz als verlässlicher Partner gefährden. Umstritten ist die Frage, ob dem Stimmvolk ein Gegenvorschlag vorgelegt werden soll. Der Ständerat lehnte das mit 27 zu 15 Stimmen ab, die Nationalratskommission mit 14 zu 11 Stimmen.

Gegen die Selbstbestimmungsinitiative der SVP wehrt sich unter anderem die «Allianz der Zivilgesellschaften».

Vorrang unter Bedingungen

simonetta sommaruga
Simonetta Sommaruga (SP) spricht am Rednerpult im Nationalrat. - Keystone

Gemäss dem Vorschlag, der im Nationalrat zur Diskussion steht, hätte das Landesrecht dann Vorrang vor dem Völkerrecht, wenn der Verfassungs- oder Gesetzgeber bewusst vom Völkerrecht abgewichen ist und die völkerrechtliche Norm nicht dem Schutz der Menschenrechte dient. Im Ständerat stand eine Version zur Diskussion, die nicht nur ein bewusstes, sondern ein ausdrückliches Abweichen vom Völkerrecht zur Bedingung gemacht hätte. Der Gegenvorschlag ist nahe an der sogenannten Schubert-Praxis des Bundesgerichts. Die Befürworter argumentieren, diese Praxis werde faktisch nicht mehr angewendet. Deshalb wäre es sinnvoll, sie in der Verfassung zu verankern. Die Gegner warnen, der Gegenvorschlag hätte die gleichen negativen Auswirkungen wie die Initiative.

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Soll in der Schweiz die letzte massgebliche Instanz sein: Das Bundesgericht in Lausanne
Soll in der Schweiz die letzte massgebliche Instanz sein: Das Bundesgericht in Lausanne - Keystone

Bundesgerichtsurteil als Auslöser

Auslöser für das Volksbegehren war ein Urteil des Bundesgerichts zur Wegweisung eines Ausländers. Das Bundesgericht hielt darin fest, es sei in der Beurteilung von Ausschaffungsfällen trotz Annahme der Ausschaffungsinitiative an die EMRK und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden.

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