Andreas Glarner will Adrian Spahr Prozess bezahlen
Die jungen SVP-Vertreter wollen ihre Verurteilung wegen dem «Zigeuner»-Plakat nicht akzeptieren. Für den Weiterzug erhält Adrian Spahr nun finanziellen Support.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Gericht hat die Co-Chefs der Berner Jung-SVP wegen Rassendiskriminierung verurteilt.
- Die beiden bezeichnen das Verdikt als Skandal und wollen es vor Obergericht weiterziehen.
- Mitfinanziert wird der Prozess von SVP-Asylchef Andreas Glarner.
Die Junge SVP Kanton Bern provoziert oft und gerne. Mit einem Plakat gegen Fahrende gingen die Co-Präsidenten Adrian Spahr und Nils Fiechter aber gemäss Regionalgericht zu weit.
Die Einzelrichterin verurteilte die beiden Politiker Mitte Januar zu einer bedingten Geldstrafe wegen Rassendiskriminierung. Vor allem für Spahr, der als Polizist arbeitet, hat das Konsequenzen. Er darf seither nicht mehr an der Front arbeiten.
Die umtriebigen Jungpolitiker wollen das Urteil aber nicht akzeptieren. Sie ziehen es ans Berner Obergericht weiter. Für diesen Schritt erhalten sie nun Unterstützung. SVP-Asylchef Andreas Glarner stellt 2000 Franken zur Verfügung.
Glarner: «Muss möglich sein, Minderheiten zu kritisieren»
Das sei «Ehrensache», sagt der Nationalrat aus Oberwil-Lieli AG auf Anfrage. Es müsse möglich sein, Missstände anzuprangern und «mit öffentlichen Mitteln finanzierte Durchgangsplätze für Fahrende» zu bekämpfen.
«Und es muss möglich sein, das Verhalten von Minderheiten zu kritisieren – darum unterstütze ich die beiden Jungpolitiker im Kampf gegen dieses völlig politisch motivierte Urteil einer linksgrünen Einzelrichterin!», so Glarner weiter.
Spahr: «Die letzten Wochen waren hart»
Bei Spahr kommt der Support sehr gut an. Denn die letzten Wochen seien hart gewesen. «Ich habe drei Kilo abgenommen», so Spahr. «Der politische Gegner will uns mundtot machen und uns in Politik und Beruf leiden lassen.»
Er fühle sich vorverurteilt, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Die Berufung beim Obergericht sei bereits angemeldet, noch steht aber die schriftliche Urteilsbegründung aus.
Spahr sagt zu Glarners Spende, diese sei «sehr willkommen und alles andere als selbstverständlich». Zusätzlich sei auch ungefragt finanzieller Support aus der Bevölkerung eingegangen.