Schweizer Armee

Armee schickt bewaffnetes Bataillon an die Grenze

Redaktion
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Bern,

50 Militärpolizisten und ein ganzes Bataillon Milizsoldaten werden an die Grenze geschickt. Der bewaffnete Armeeeinsatz soll das Grenzwachtkorps entlasten.

Militärpolizei Einsatz Grenze
Fahrzeugkontrolle durch Militärpolizisten in Leuchtweste - VBS/DDPS / Yves Bachmann

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Armee unterstützt den Zoll mit einem bewaffneten Einsatz.
  • 50 Militärpolizisten und ein Milizbataillon sollen die Grenzwacht entlasten.

Die Armee unterstützt den Zoll nun an der Grenze in einem bewaffneten Einsatz. Wie gestern von Brigadier Raynald Droz angekündigt, unterstützen 50 Militärpolizisten die Grenzwacht, also Berufssoldaten. Hinzu kommt ein Milizbataillon, das seinen Dienst ebenfalls bewaffnet leistet.

Die Armeeangehörigen werden in verschiedenen Funktionen eingesetzt, schreibt die Eidgenössische Zollverwaltung EZV. Dazu gehören Sicherungsaufgaben im Bereich des Personenverkehrs, Unterstützung bei der Verkehrskanalisierung, der Überwachung von Grenzübergängen und Geländeabschnitten. Der Einsatz ist vorläufig bis Ende Juni befristet.

Grenzwachtkorps braucht Entlastung

Hintergrund sei, dass die EZV vor personelle Herausforderungen stehe, insbesondere in der längeren Durchhaltefähigkeit. Die Grenzkontrollen gegenüber den Nachbarländern und die damit nötigen Begleitmassnahmen kann die Grenzwacht zwar personell abdecken. Aber nicht über einen längeren Zeitraum. Die Soldaten sollen nun für Entlastung sorgen.

Coronavirus Armee Raynald Droz
Raynald Droz, Brigadier, Stabschef Kommando Operationen VBS, spricht während einer Medienkonferenz über der Coronavirus (COVID-19), am Dienstag, 24. März 2020 in Bern. - Keystone

Die Armeeangehörigen haben in den letzten Tagen eine einsatzbezogene Ausbildung erhalten. Diese umfasste unter anderem klar definierte Einsatz- und Verhaltensregeln und detailliert festgelegte Kompetenzen, schreibt die EZV. Den Anordnungen der eingesetzten Angehörigen der Armee ist Folge zu leisten. Widerhandlungen können mit Ordnungsbussen oder in einem Strafverfahren geahndet werden.

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