Auch Nationalratskommission will Neustart in der Agrarpolitik

Keystone-SDA
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Bern,

Nach dem Ständerat will auch die zuständige Nationalratskommission die Agrarpolitik 2022+ für Jahre sistieren.

Landwirt
Ein Landwirt auf einem Feld. (Symbolbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Agrarpolitik 2022+ wurde im Dezember vom Ständerat auf Eis gelegt.
  • Dem schliesst sich die Nationalratskommission mit 14 zu 11 Stimmen an.
  • Der Bundesrat müsse zuerst einen neuen Bericht zum Thema vorlegen.

Der Ständerat hatte die Agrarpolitik 2022+ im vergangenen Dezember auf Eis gelegt. Auch die zuständige Nationalratskommission will zurück auf Feld eins gehen und das Projekt für Jahre sistieren.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) unterstützt mit 14 zu 11 Stimmen den Beschluss der kleinen Kammer, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Demnach soll die Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik erst fortgesetzt werden, wenn der Bundesrat einen neuen Bericht zum Thema vorgelegt hat.

Falls die grosse Kammer ihrer vorberatenden Kommission folgt, werden die Vorgaben, mit denen der Bundesrat die Landwirtschaft ökologischer ausrichten und für mehr soziale Sicherheit auf den Betrieben sorgen will, erst mit jahrelanger Verzögerung umgesetzt werden. Bis 2022 soll der geforderte Bericht des Bundesrats vorliegen.

Sinkender Selbstversorgungsgrad?

Der Bundesrat schlägt in der umstrittenen Botschaft AP 22+ vor, dass etwa die Auflagen für Direktzahlungen erhöht werden sollen. Auch beim Tierwohl, der Betriebsentwicklung, der Wertschöpfung am Markt und bei der sozialen Absicherung will der Bundesrat ansetzen. Künftig sollen etwa Ehepartner, die auf dem Betrieb mitarbeiten, gegen die Risiken Tod und Invalidität sowie gegen Verdienstausfall wegen Krankheit oder Unfall versichert werden müssen.

Die Kommission des Ständerates beantragt, dass die Beratung der Agrarpolitik AP 22+ im Parlament sistiert wird, bis der Bundesrat einen Bericht über einen «ganzheitlichen Ansatz» verfasst hatL (Archivbild)
Die Kommission des Ständerates beantragt, dass die Beratung der Agrarpolitik AP 22+ im Parlament sistiert wird, bis der Bundesrat einen Bericht über einen «ganzheitlichen Ansatz» verfasst hatL (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Mehrheit der WAK-N kritisiert, dass mit der Reform der Selbstversorgungsgrad sinken würde, was dem in der Bundesverfassung verankerten Ziel widerspreche. Zudem würde das Einkommen des landwirtschaftlichen Sektors sinken, wertvolles Kulturland ginge verloren, Importe würden zunehmen, die administrative Belastung für die Landwirtinnen und Landwirte ansteigen.

Zudem weist die Kommission daraufhin, dass das Parlament bereits Massnahmen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen beschlossen habe, womit in dieser Hinsicht kein weiterer dringender Handlungsbedarf bestehe. Die angesprochene Vorlage soll der Trinkwasser- und der Pestizidverbots-Initiative Wind aus den Segeln nehmen. Sie ist formell aber kein indirekter Gegenvorschlag dazu.

«Verpasste Chance»

Eine Minderheit der WAK-N bezeichnet die Sistierung der AP 22+ als «verpasste Chance», wie es in der Mitteilung heisst. Aus ihrer Sicht bietet die Botschaft des Bundesrats mit ihren ökonomischen, ökologischen und sozialen Elementen eine gute Basis, um die notwendige und wichtige Debatte über die Ausrichtung der Agrarpolitik jetzt zu führen.

Die Diskussion zu verweigern, biete der Landwirtschaft keine Perspektiven, kritisieren die Gegner der Sistierung weiter. Die Verzögerung schade vielmehr dem ganzen Sektor.

Landwirtschaftsminister Guy Parmelin hielt sich während der Ständeratsdebatte mit Kritik an der Mehrheit nicht zurück. Die Reform sei seit mehreren Jahren in Arbeit, nach Konsultationen seien Anpassungen vorgenommen worden. «Und jetzt plötzlich finden Sie, man müsse wieder bei null beginnen. Das ist nicht seriös.»

Bewilligen will die Nationalratskommission hingegen den finanziellen Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft für den Zeitraum 2022 bis 2025. Die kleine Kammer hat dafür bereits grünes Licht gegeben. Demnach stünden für Direktzahlungen insgesamt 13,8 Milliarden Franken zur Verfügung.

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