Ausschaffung von IS-Terroristen in unsichere Länder ist vom Tisch
Die Eidgenössischen Räte verlangen keine Sonderregeln mehr für die Ausschaffung von Personen, welche im Zusammenhang mit Verbrechen der Terrormiliz IS verurteilt worden sind. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Abschreibung einer Motion von Fabio Regazzi (Mitte/TI) zugestimmt.
In der kleinen Kammer war die Abschreibung am Donnerstag unbestritten und erfolgte diskussionslos. Damit ist der von 2016 stammende Vorstoss des Tessiner Nationalrats definitiv vom Tisch.
Regazzi forderte die Ausweisung verurteilter IS-Terroristinnen und -Terroristen in ihre Herkunftsländer – und zwar unabhängig davon, ob diese Länder als «unsichere Staaten» gelten. Die Sicherheit der Schweiz müsse über den Bestimmungen zum Schutz von verurteilten Personen stehen.
Der Nationalrat stimmte dem Vorstoss im Jahr 2018 zu, der Ständerat im Jahr darauf. In einem im vergangenen Mai verabschiedeten Bericht kam der Bundesrat jedoch zum Schluss, es sei rechtlich unmöglich, den Vorstoss umzusetzen. Eine Umsetzung würde das Non-Refoulement-Prinzip verletzen.
Dieses verbietet die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter oder eine andere grausame Behandlung drohen. Es ist Teil des zwingenden Völkerrechts.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte am Donnerstag im Ständerat, die Schweiz sei in diesem Bereich nicht untätig: Zwischen 2016 und 2021 habe das Bundesamt für Polizei (Fedpol) 27 Ausweisungen terroristischer Gefährder verfügt. Fünf dieser Personen hätten wegen des Non-Refoulement-Prinzips nicht ausgewiesen werden können.
Um diese fünf Personen gehe es in der Motion Regazzi. In ihrem Fall versuche die Schweiz weiterhin, eine Ausschaffung in einen Drittstaat zu erreichen. Doch hätten die diplomatischen Bemühungen bisher nicht gefruchtet, so Keller-Sutter.
Die Justizministerin sagte weiter, das 2021 vom Volk angenommene Bundesgesetz zu polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT-Gesetz) erlaube es den Kantonen und dem Nachrichtendienst des Bundes, beim Fedpol Massnahmen zu beantragen. Das seit Mitte Jahr in Kraft stehende Gesetz könne in diesem Bereich «etwas Abhilfe schaffen».