Ausschaffungshaft für Minderjährige soll möglich bleiben
Die Ständeratskommission SPK hat sich gegen ein Verbot für die Ausschaffungshaft für Minderjährige ausgesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Initiative will die Ausschaffungshaft für Minderjährige verbieten.
- Die Ständeratskommission SPK empfiehlt dem Rat jedoch, das Verbot abzulehnen.
- Die Verordnung einer Administrativhaft soll in der Kompetenz der Kantone bleiben.
Die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) will, dass minderjährige Migrantinnen und Migranten weiterhin in Ausschaffungshaft genommen werden können. Sie empfiehlt ihrem Rat, ein entsprechendes Verbot durch ein nationales Gesetz abzulehnen.
Der Entscheid fiel mit sieben zu fünf Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Minderheit beantragt dem Ständerat, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Kantone sollen über Ausschaffungshaft entscheiden
Eine Standesinitiative des Kantons Genf will die Administrativhaft für 15- bis 18-jährige Jugendliche verbieten. Für Kinder unter 15 Jahren ist die Administrativhaft schon heute verboten. Ob bei einer Wegweisung von 15- bis 18-jährigen Migranten eine Administrativhaft vorgesehen werden soll, liege in der Kompetenz der Kantone. So schreibt die SPK in ihrer Begründung.
Die Administrativhaft von unter 18-Jährigen sei aber «als letztes Mittel und stets verhältnismässig» anzuwenden.
Der Ständerat entschied bereits im September 2019, der Standesinitiative keine Folge zu gegeben. Im Nationalrat fiel der Entscheid für die Standesinitiative im September des vergangenen Jahres äusserst knapp. Mit 95 zu 95 Stimmen bei drei Enthaltungen kam es zum Stichentscheid der damaligen Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (FDP/VD).