Ausweitung der Winter-Stromreserven wird in Vernehmlassung begrüsst
Reserve-Kraftwerke und Notstromgruppen sollen künftig im Kampf gegen einen Strommangel helfen. Nur über die Details ist man sich teilweise noch nicht einig.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verordnung zur Ausweitung der Stromreserven kommt in der Vernehmlassung gut an.
- Reserve-Kraftwerke und Notstromgruppen sollen neu einen Strommangel verhindern.
- Die genaue Umsetzung sorgt indes noch für Uneinigkeiten.
Gegen einen möglichen Strommangel sollen neben der Wasserkraftreserve neu auch Reserve-Kraftwerke und Notstromgruppen zum Einsatz kommen. In der Vernehmlassung zur entsprechenden Verordnung opponierte niemand. Im Detail wurden aber Änderungswünsche laut.
Grundlage der Neuerung ist das «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom). Dieses sieht ab 2025 eine Reservekraftwerksleistung von 1000 Megawatt (MW) vor. Die neuen Regeln sollen spätestens Mitte Februar 2023 in Kraft treten. Die Vernehmlassung ist am Freitag zu Ende gegangen.
Die Produzentenseite fordert dabei, dass die Reservekraftwerke und die Notstromgruppen ausschliesslich für die Reserve und nicht für den Markt produzieren. Das schlägt auch der Bundesrat vor. Weiter verlangt der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) eine enge Koordination mit der Wasserkraft.
Wie er schreibt, muss der Bund die Reserven auf dem Markt beschaffen und ausschreiben. Die Ausschreibung soll technologieneutral erfolgen. Im weiteren will der Verband genauere Grundlagen für den Abruf der Reserven.
SVP kritisiert «verkappte, klimapolitische» Leitgedanken
Die SVP bemängelt, dass die Vorlage private Notstromgruppen unzureichend einbezieht. Die Luftreinhalteverordnung, die den Betrieb von Gasturbinen und Notstromgruppen auf 50 Stunden im Jahr limitiert, müsse bei Strommangel aufgehoben werden.
Die Umweltabgaben für fossile Energiequellen sollten in solchen Zeiten ebenfalls wegfallen. Im Grundsatz kritisiert die SVP, dass die Vorlage raumplanerischen und umweltrechtlichen Vorschriften Rechnung trägt. Das seien «verkappte, klimapolitische» Leitgedanken.
Die Mitte begrüsst die Ausweitung der Verordnung über die Wasserkraftreserve auf Reservekraftwerke und Notstromaggregate. Im Gegensatz zur SVP heisst die Partei die Teilnahmepflicht der Reserveproduktion am Emissionshandel gut. Damit einher geht auch ihr Einbezug in die CO2-Bilanz.
Zudem hält die Mitte die Möglichkeit der Elektrizitätskommission (Elcom) zur Gewinndeckelung bei den Reservekraftwerkbetreibern für angebracht. Dies angesichts der Belastung der Haushalte. Die FDP hat für ihre Antwort eine Fristverlängerung bis am 28. November beantragt.
SP findet im Entwurf ökologische und soziale Mängel
Die SP sieht wie der Bundesrat Handlungsbedarf und begrüsst die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Sicherung der Stromversorgung im Winter. Sie konstatiert beim vorliegenden Entwurf allerdings substanzielle ökologische und soziale Mängel.
CO2-intensive Gas- oder Ölkraftwerke dürfen aus Sicht der Partei nur im äussersten Notfall eingesetzt werden. Sie möchte deshalb auch den notfallmässigen Bau von Solaranlagen unter gewissen Bedingungen ermöglichen. Zudem gelte es, die Wasserkraftreserve zu maximieren. Und die Nutzung der Wasserkraftreserve soll auch dann möglich sein, wenn sie teurer kommt als Strom aus Gas-Reservekraftwerken.
Zudem soll die Sicherung der Stromversorgung aus Sicht der SP über den allgemeinen Bundeshaushalt erfolgen. Nicht wie vorgeschlagen durch eine Erhöhung des Netznutzungsentgelts. Noch höhere Strompreise würden die Budgets vieler Haushalte zu stark belasten, argumentiert die Partei.
Grüne wollen keine Massnahmen zulasten des Klimaschutzes
Für die Grünen ist ein drohender Mangel Resultat der einseitigen Abhängigkeit von fossilen und nuklearen Energiequellen. Massnahmen dagegen dürften nicht zulasten von Klimaschutz und Energiewende gehen. Mit Öl oder Gas betriebene Reservekraftwerke und Notstromaggregate würden lediglich die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zementieren.
Statt der teuren Ausschreibung soll die Wasserkraftreserve mit handelbaren Verpflichtungen gestaltet werden, was weitere Preiserhöhungen zugunsten der Stromkonzerne verhindert. Zudem müsste der Bundesrat Sparmassnahmen in die Reserveverordnung aufnehmen, verlangen die Grünen.
Für die Grünliberalen sollte die Verordnung nicht nur Reserven, sondern zwingend Verbrauchsreduktionen beinhalten. Dass aus einer Notlage durch die Reserven keine Gewinne entstehen dürfen, begrüsst die Partei. Kritisch sieht die GLP den nicht klimaneutralen Betrieb der Reservekraftwerke mit Öl oder Gas. Vielmehr müsste der Bund für Biogas oder synthetische Gase sorgen.