Bundesrat

Automatisiertes Fahren: Bundesrat beschliesst Einführung ab 1. März

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Automatisiertes Fahren soll in der Schweiz auf Autobahnen, beim Parkieren und auf speziell genehmigten Strecken erlaubt sein.

Selbstfahrende Autos sind kein Blick in die Zukunft mehr. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung empfiehlt, dass Fahrschulen möglichst rasch damit beginnen, die Lernfahrenden auch im Umgang mit Fahrassistenzsystemen und automatisierten Fahrzeugen zu schulen. (Symbolbild)
Selbstfahrende Autos sind kein Blick in die Zukunft mehr. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung empfiehlt, dass Fahrschulen möglichst rasch damit beginnen, die Lernfahrenden auch im Umgang mit Fahrassistenzsystemen und automatisierten Fahrzeugen zu schulen. (Symbolbild) - sda - Keystone/AP/KOJI SASAHARA

Das Wichtigste in Kürze

  • Am März soll automatisiertes Fahren auf Autobahnen erlaubt sein.
  • Dies hat der Bundesrat heute festgelegt.
  • Auch beim Parkieren und auf speziellen Strecken werden selbstfahrende Autos erlaubt.

Selbstfahrende Fahrzeuge, die ohne Eingriff von Lenkerinnen und Lenker verkehren, könnten die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Dies hält der Bundesrat in seinem heutigen Entscheid fest. Er will deshalb aktuelle und künftige Entwicklungen beim automatisierten Fahren rasch auf Schweizer Strassen einführen.

Autobahnpiloten und selbständiges Parkieren

Die Voraussetzungen dafür hat das Parlament im Frühling 2023 geschaffen. Die nun beschlossene Verordnung über das automatisierte Fahren erlaubt drei Anwendungsfälle: Die Verwendung eines Autobahnpiloten, der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken und automatisierte Parkieren. Die neuen Regeln treten am 1. März 2025 in Kraft.

Automatisiertes Auto
So können die selbstfahrenden Autos aussehen. - zVg

Auf der Autobahn darf man dann bei aktiviertem Autobahnpiloten die Lenkvorrichtung loslassen. Verkehr sowie das Fahrzeug müssen nicht mehr dauernd überwacht werden. Die Lenkenden müssen aber bereit bleiben, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben, wenn sie das Automatisierungssystem dazu auffordert.

Freust du dich auf die selbstfahrenden Autos?

Die Genehmigungen auf speziellen Strecken sind für Gütertransport und die Abdeckung der «letzten Meile» im Personenverkehr gedacht. Solche führerlosen Fahrzeuge müssen von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden.

selbstfahrenden Kleinbus Marzili
Leute steigen aus einem selbstfahrenden Kleinbus der Linie 23 für die Anwohnenden der Quartiere Matte und Marzili, am 24. August 2020 in Bern. - keystone

Innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze wird das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Lenkenden möglich. Die dafür geeigneten Parkplätze werden von Kantonen oder Gemeinden festgelegt.

Das Bundesamt für Strassen (Astra) weist darauf hin, dass Fahrzeuge mit Automatisierungssystem wie alle anderen Motorfahrzeuge eine Typengenehmigung benötigen. Andernfalls werden sie nicht zum Verkehr zugelassen.

Kommentare

User #2564 (nicht angemeldet)

Genau deswegen braucht es eine Politikerhaftung. Grobfahrlässige Entscheidungen treffen und die anderen müssen die Konsequenzen tragen

User #5789 (nicht angemeldet)

Wenn ich sehe, wie schäpps Männer ihre SUV-Angeberkarossen einparken, dann befürworte ich das automatische Einparken. Aber alles andere macht erst Sinn, wenn sich alle selbstfahrerende Fahrzeuge leisten können. Sonst kommen immer wieder die Querdenker Fahrer den selbstfahrenden Fahrzeugen in die Quere und verursachen unnötige Unfälle.

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