Automatisiertes Fahren: Bundesrat beschliesst Einführung ab 1. März
Automatisiertes Fahren soll in der Schweiz auf Autobahnen, beim Parkieren und auf speziell genehmigten Strecken erlaubt sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Am März soll automatisiertes Fahren auf Autobahnen erlaubt sein.
- Dies hat der Bundesrat heute festgelegt.
- Auch beim Parkieren und auf speziellen Strecken werden selbstfahrende Autos erlaubt.
Selbstfahrende Fahrzeuge, die ohne Eingriff von Lenkerinnen und Lenker verkehren, könnten die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Dies hält der Bundesrat in seinem heutigen Entscheid fest. Er will deshalb aktuelle und künftige Entwicklungen beim automatisierten Fahren rasch auf Schweizer Strassen einführen.
Autobahnpiloten und selbständiges Parkieren
Die Voraussetzungen dafür hat das Parlament im Frühling 2023 geschaffen. Die nun beschlossene Verordnung über das automatisierte Fahren erlaubt drei Anwendungsfälle: Die Verwendung eines Autobahnpiloten, der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken und automatisierte Parkieren. Die neuen Regeln treten am 1. März 2025 in Kraft.
Auf der Autobahn darf man dann bei aktiviertem Autobahnpiloten die Lenkvorrichtung loslassen. Verkehr sowie das Fahrzeug müssen nicht mehr dauernd überwacht werden. Die Lenkenden müssen aber bereit bleiben, die Fahrzeugbedienung jederzeit wieder selbst auszuüben, wenn sie das Automatisierungssystem dazu auffordert.
Die Genehmigungen auf speziellen Strecken sind für Gütertransport und die Abdeckung der «letzten Meile» im Personenverkehr gedacht. Solche führerlosen Fahrzeuge müssen von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden.
Innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze wird das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Lenkenden möglich. Die dafür geeigneten Parkplätze werden von Kantonen oder Gemeinden festgelegt.
Das Bundesamt für Strassen (Astra) weist darauf hin, dass Fahrzeuge mit Automatisierungssystem wie alle anderen Motorfahrzeuge eine Typengenehmigung benötigen. Andernfalls werden sie nicht zum Verkehr zugelassen.