Bundesrat

Bankengesetz: Bundesrat will künftig Milliarden sprechen können

Der Bundesrat schickt einen Entwurf zur Änderung des Bankengesetzes in Vernehmlassung. Die Notrecht-Beschlüsse zur Credit Suisse sollen so ins Gesetz fliessen.

Credit Suisse UBS
Ab nächstem Jahr werden die Kunden der Credit Suisse auf die UBS-Plattform migriert. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat schickt einen Entwurf zur Anpassung des Bankengesetzes in Vernehmlassung.
  • Die Notrecht-Beschlüsse zur Credit Suisse sollen in ordentliches Recht überführt werden.
  • Ohne diesen Entwurf wären die Not-Verordnung nach sechs Monaten ausser Kraft getreten.

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken. Die Landesregierung hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eigentlich bereits im März 2022 mit der Erarbeitung einer Vorlage beauftragt. Weil die Sache dringlich ist, wird die Vernehmlassung verkürzt.

Keller-Sutter Berset Credit Suisse
Nationalbankpräsident Thomas Jordan (rechts) spricht neben Bundespräsident Alain Berset und Finanzministerin Karin Keller-Sutter während der Medienkonferenz zur Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. - Keystone

Doch dann überschlugen sich die Ereignisse rund um die Credit Suisse und der Bundesrat führte den sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB) mittels Notrecht ein. Denn ohne einschneidende Massnahmen hätte die Grossbank wegen des Vertrauensverlustes ihr Geschäftstätigkeiten nicht mehr fortführen können, argumentiert der Bundesrat im heute Donnerstag publizierten Bericht.

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Mit diesem Schritt will der Bundesrat die beschlossenen Massnahmen in reguläres Recht überführen. Hätte er diese nicht getan, wäre die Not-Verordnung vom 16. März nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft getreten.

Bundesrat kann Höhe des PLB von Fall zu Fall festlegen

Der Bundesrat will nun im Bankengesetz verankern, dass die Nationalbank vom Bund abgesicherte Liquiditätshilfe-Darlehen gewähren kann, das aber nicht muss. Die Höhe des PLB soll der Bundesrat von Fall zu Fall festlegen.

Dabei gäbe es Bedingungen. Der Bundesrat nennt die Subsidiarität – alle andern Möglichkeiten müssen ausgeschöpft sein -, das Einleiten eines Sanierungsverfahrens, ausreichende Solvenz der Bank und das öffentliche Interesse an der staatlichen Intervention. Auch muss der Eingriff durch den Bund verhältnismässig sein.

Dividendenverbot und Boni-Rückzahlungen vorgesehen

Mit einem Konkursprivileg will der Bundesrat das Verlustrisiko für den Fiskus senken. Gemäss dem Entwurf müssten damit Forderungen gegenüber Freizügigkeitsguthaben und Säule-3a-Guthaben von über 100'000 Franken hintenanstehen. Der Bund will aber noch prüfen, wie weit es möglich ist, diese Vorsorgegelder besser zu schützen.

Auflagen wie ein Dividendenverbot und Liquiditätsvorschriften sollen Fehlanreize für die Banken durch die staatliche Absicherung vermeiden. Vergütungen ganz oder teilweise zu streichen, ist bereits möglich. Neu will der Bundesrat unter bestimmten Voraussetzungen auch die Rückforderung bereits ausbezahlter Vergütungen ermöglichen.

ubs Milliardengewinn
UBS-Logo am Hauptsitz am Zürcher Paradeplatz. (Symbolbild) - keystone

Der PLB gehöre international zum Standard-Kriseninstrumentarium. Diese Liquiditätssicherung kommt zum Tragen, wenn erstens die bankeigenen flüssigen Mittel nicht mehr ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und zweitens auch die Möglichkeit der Zentralbank, gegen ausreichende Sicherheiten ausserordentliche Liquiditätshilfe zu leisten, erschöpft ist. Dann erlaubt drittens ein PLB, dass die Zentralbank weitere Liquidität bereitstellt, die vom Staat garantiert ist.

Die Vernehmlassung dauert von Donnerstag bis zum 21. Juni. In der Regel dauern Vernehmlassungen mindestens drei Monate.

Ist die Botschaft bereit, werden die Verordnungen um mindestens drei Jahre verlängert, damit das Parlament Zeit für die Behandlung hat. Sagen die Räte Ja, ist ein fakultatives Referendum möglich. Sagen die Räte Nein, fallen die Notverordnungen dahin, und die Schweiz kann namentlich die staatliche Liquiditätssicherung nicht einführen.

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