Bei Arbeitsbedingungen zu spät und bei Ausbildung zu knausrig
Für die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative drängt die Zeit.
Das Wichtigste in Kürze
Während es auf bessere Arbeitsbedingungen warte, laufe das Personal davon, lautete der Grundtenor bei SP und Gewerkschaften. Die Gesundheitsdirektoren bemängelten die im Juli startende Ausbildungsoffensive. Klar ist: Für die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative drängt die Zeit.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK) bezeichnete den Bund bei der Ausbildungsförderung für das Pflegepersonal am Mittwoch als zu zurückhaltend.
Sie kritisierte, dass der Bundesrat die Bundesbeiträge degressiv gestalten und damit schrittweise senken wolle. Abgestufte Bundesbeiträge gegen Ende der Förderperiode seien kontraproduktiv für das angestrebte Ziel, und den Kantonen fehle so die Planungssicherheit.
Zudem passt der GDK die Befristung auf acht Jahre nicht. Schliesslich halte der neue Verfassungsartikel «ganz klar fest», dass Bund und Kantone für ausreichend Pflegepersonal sorgen müssten.
Umsetzung der Pflegeinitiative
Zur zweiten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative, dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen beim Pflegepersonal, äussert sich die GDK in der Vernehmlassung. Einige Kantone hätten schon Verbesserungen eingeleitet.
Der Handlungsbedarf nehme täglich zu, warnte die SP. Das Pflegepersonal brauche rasch bessere Arbeitsbedingungen. Obwohl die Stossrichtung im Bundesgesetz stimme, dürften Pflegefinanzierung und Personalausstattung nicht auf der Strecke bleiben. Dazu seien mehr Mittel nötig.
Der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) bezeichnete die Vorschläge zur zweiten Etappe als «Placebo». Die Massnahmen seien ungenügend und erfolgten zu spät. Für viele Kantone würden sie sogar einen Rückschritt bedeuten. Ein funktionierendes Gesundheitswesen brauche verbindliche Personalschlüssel und Löhne.
Der Bundesrat setze die Pflegeinitiative und damit den Volksauftrag mit dem Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen nur teilweise um, schrieb der Berufsverband des Pflegefachpersonals (SBK). Dass die Landesregierung die Pflegefinanzierung und die bedarfsgerechte Personalausstattung nicht sicherstelle, sei inakzeptabel.