Berner Polizeigesetz will Chaoten zur Kasse bitten
Immer wieder kommt es in der Bundesstadt bei Demos zu Ausschreitungen. Deshalb sollen künftig Veranstalter und Randalierer für Polizeieinsätze blechen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Berner Stimmvolk entscheidet im Februar über ein neues Polizeigesetz.
- Mit einem Ja könnten Veranstalter von unbewilligten Demos finanziell belangt werden.
- Linksaussen-Parteien wehren sich und befürchten eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Nicht nur vor der Reithalle kommt es in Bern immer wieder zu Zwischenfällen. Egal ob Abtreibungsgegner, Tierrechtler oder Gewerkschaften: Wenn mächtige Organisationen zu Demonstrationen aufrufen, geschieht das meist in der Bundesstadt. Weil die Aktionen oft Widerstand stossen, ist auch die Polizei stets omnipräsent.
Das kostet Geld. Der Berner Politik ist deshalb vor etwa einem Jahr der Geduldsfaden gerissen. Mit einem neuen Polizeigesetz soll es den Gemeinden – also etwa der Stadt Bern – künftig möglich sein, die Kosten für Polizeieinsätze auf Organisatoren von Demos und Chaoten abzuwälzen.
Einschränkung der Versammlungsfreiheit?
Das passt nicht allen. Linke Organisationen – darunter die Reitschule, die Juso, die Grünen und die kommunistische Partei der Arbeit – haben erfolgreich das Referendum ergriffen. Sie fürchten eine Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, weil das neue Gesetz vor Demos abschrecken könnte.
Konkret geht es bei der Abstimmung am 10. Februar um Beträge von bis zu 30'000 Franken. In dieser Höhe sollen Veranstalter von unbewilligten Demos belangt werden können. Auch haftbar werden die Promotoren, wenn sie Bewilligungsauflagen «vorsätzlich oder grobfahrlässig» verletzen, lautet der Gesetzestext.
Gemeinden könnten entscheiden
Im Visier hat die Politik neben Veranstaltern auch einzelne Chaoten. An der «Gewaltausübung beteiligte Person» können künftig bis zu einem Betrag von 10'000 Franken zur Kasse gebeten werden, wenn das Volk das Gesetz abnickt. Zuständig dafür sollen die Gemeinden sein, erklärt Florian Hirte von der Polizei- und Militär-Direktion des Kantons auf Anfrage.
Primär komme es bei Kundgebungen zu Gewalt und «nicht an Turn- und Dorffesten», erklärt Hirte weiter. Dennoch gilt das Gesetz auch für Grossveranstaltungen, die den öffentliche Einrichtungen betreffen oder Einschränkungen für die Bevölkerung darstelle.
Ob darunter auch Fanmärsche oder allfällige Meisterfeiern fallen, lässt der Kanton Bern auf Anfrage offen.