Besteuerung von Leibrenten soll reduziert und angepasst werden
Der Bundesrat will die Leibrenten tiefer besteuern respektive die Besteuerung künftig den Anlagebedingungen anpassen. Er hat am Mittwoch eine Vorlage für eine Flexibilisierung ans Parlament verabschiedet.
Das Wichtigste in Kürze
- Neu soll bei Leibrentenversicherungen der steuerbare Ertragsanteil der garantierten Rentenleistung abhängig sein vom Höchstzinssatz der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma).
Heute wird ein pauschaler Anteil von 40 Prozent als Ertrag besteuert, was Regierung und Parlament im aktuellen Zinsumfeld als für zu hoch erachten.
Allfällige Überschussleistungen sollen zu 70 Prozent steuerbar sein. Bei Leibrenten und Verpfründungen wird der steuerbare Ertragsanteil neu gemäss der Vorlage in Abhängigkeit von der Durchschnittsrendite zehnjähriger Bundesobligationen ermittelt.
Der Bundesrat will mit den Anpassungen die heutige systematische Überbesteuerung von Rentenleistungen beseitigen und jene beim Rückkauf deutlich mildern. Mit der Vorlage setzt der Bundesrat eine abgeänderte Motion der FDP-Fraktion um. Diese verlangte die Abschaffung der 40-Prozent-Regel. In der Vernehmlassung anerkannten die Teilnehmenden den Handlungsbedarf, und die Vorlage stiess grundsätzlich auf Zustimmung.
Der Bundesrat rechnet durch den Systemwechsel zunächst mit weniger Geld in der Kasse. Die Höhe der Ausfälle kann nur geschätzt werden, weil das heutige Steueraufkommen aus Leibrentenversicherungen sowie Leibrenten- und Verpfründungsverträgen nicht bekannt ist.
Im Jahr 2019 hätten sich laut neusten Schätzungen des Bundes Mindereinnahmen von 45 Millionen Franken ergeben; 35 Millionen bei Kantonen und Gemeinden sowie rund 10 Millionen beim Bund. Die künftigen Mehr- oder Mindereinnahmen würden von den weiteren Anlagebedingungen abhängen, hiess es.