Die Bestimmungen über GVOs in Lebensmitteln sollen in der Schweiz gelockert werden. Die Bundesbehörden schicken die Anpassungen in die Vernehmlassung.
Lebensmittel mit Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen wie beispielsweise Sojabohnen sollen künftig in der Schweiz mit einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden.
Lebensmittel mit Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen wie beispielsweise Sojabohnen sollen künftig in der Schweiz mit einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden. - sda - KEYSTONE/AP/Andre Penner

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesbehörden wollen die Verordnung zu GVOs anpassen.
  • Damit sollen die Verordnungen an das EU-Recht angepasst werden.
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Die Bestimmungen über Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln sollen in der Schweiz gelockert werden. Die Bundesbehörden haben entsprechende Anpassungen von Verordnungen und die Harmonisierung an EU-Recht in die Vernehmlassung geschickt.

Heute müssen importierte Lebensmittel vernichtet werden, wenn sie Spuren von GVO enthalten, die in der Schweiz weder bewilligt noch toleriert gewesen sind.

Vereinfachtes Verfahren

Eine absolute Trennung von genveränderten und unveränderten Erzeugnissen beim Transport, bei der Herstellung oder Verarbeitung sei aber trotz fortgeschrittener Technik fast nicht möglich, schreibt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Freitag. Minime Verunreinigungen liessen sich kaum vermeiden.

Mähdrescher Ernte Korn
Mähdrescher bei der Ernte. (Symbolbild) - Keystone

So reichten beispielsweise 20 GVO-Sojabohnen aus, um eine Fracht von 20 Tonnen konventioneller Sojabohnen zu verunreinigen. Damit nicht Tonnen von Lebensmitteln weggeworfen werden müssten, könnten nun Lebensmittel, welche Spuren von bis zu 0,5 Prozent GVO enthielten und in der EU bewilligt seien, in der Schweiz in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden. Dies soll allerdings nur möglich sein, wenn eine Umweltgefährdung ausgeschlossen werden könne.

Zusätze in gentechnikfreier Qualität nicht vorhanden

Nach geltendem Recht dürfen Schweizer Produzenten ihre Erzeugnisse aus tierischer Produktion nicht als gentechnikfrei bezeichnen, auch wenn sie freiwillig auf die Verfütterung von GVO-Pflanzen verzichten. Grund seien Futtermittelzusätze wie beispielsweise Vitamin B12, die für die Tiere essentiell seien.

Diese Zusätze gebe es aber nicht mehr in gentechnikfreier Qualität, schreibt das EDI weiter. Mit der Anpassung dürften Schweizer Landwirte ihre Erzeugnisse künftig auch beim Einsatz des Futtermittelzusatzes als «GVO-frei» bezeichnen, wie dies bereits in Deutschland und Österreich der Fall sei.

Mit der Revision der Verordnungen soll auch die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln neu geregelt werden. Dabei stehe der Gesundheitsschutz der Konsumentenschaft an erster Stelle, heisst es weiter.

Vitamin A nur noch in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt

Kritische Nährstoffe wie beispielsweise Vitamin A, die bei zu hoher Dosierung gesundheitliche Folgen haben könnten, sollen nur noch in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt sein. Bei unkritischen Nährstoffen wie etwa Vitamin B1 sollen hingegen keine Höchstmengen mehr festgelegt werden.

Geändert werden soll auch die Kennzeichnung von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden. Künftig müssten diese im gleichen Sichtfeld wie die Sachbezeichnung angegeben werden. Dies betreffe beispielsweise Eier von sogenannten Batteriehühnern.

Gentechnik
Ein Schild, das vor Organismen warnt, die mit Gentechnik verändert wurden. - Keystone

Ziel der revidierten Verordnungen ist es gemäss den Bundesbehörden, den Gesundheitsschutz von Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz zu gewährleisten und Handelshemmnisse gegenüber der Europäischen Union (EU) abzubauen. Zudem sollen gewisse administrative Prozesse vereinfacht werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 26. August 2019.

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