Betäubungsmittel sollen ausnahmsweise exportiert werden können
Schweiz möchte Ausnahmebewilligungen für den Export von Betäubungsmitteln ermöglichen.

In der Schweiz soll es künftig möglich sein, Ausnahmebewilligungen auch für den Export von Betäubungsmitteln zu erhalten. Für die wissenschaftliche Forschung, die Arzneimittelentwicklung sowie für beschränkte medizinische Anwendungen sind solche Ausnahmen bisher nur für die Einfuhr, den Anbau, die Herstellung und für die Inverkehrbringung möglich.
Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einer entsprechenden Motion von Nationalrat Matthias Samuel Jauslin (AG/GLP) zugestimmt. Sie geht damit zur Umsetzung an den Bundesrat, welcher das Betäubungsmittelgesetz entsprechend anpassen soll. Er beantragte Annahme der Motion.
Psychedelika-Forschung gewinnt an Bedeutung
Jauslin argumentierte, die Erforschung und Anwendung von Psychedelika habe an Bedeutung gewonnen. Die Entwicklung von Medikamenten in diesem Gebiet erfolge oft international. Eine internationale Kooperation gestalte sich aber bisher schwierig.
Dies, weil Substanzen für im Ausland bewilligte Projekte nur dann exportiert werden könnten, wenn das Gesetz dafür die Möglichkeit von Ausnahmen vorsehe. Der Ständerat nahm die Motion diskussionslos an.