365 Franken im Jahr: Das ist die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen, die alle Schweizer Haushalte ab 2019 bezahlen müssen, unabhängig davon, ob sie über Empfangsgeräte verfügen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
86 Franken kann ein Haushalt in Zukunft pro Jahr einsparen.
86 Franken kann ein Haushalt in Zukunft pro Jahr einsparen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juni 2015 akzeptierte die Schweiz das geänderte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG).
  • Heute beträgt die Gebühr 451 Franken.
Ad

Neu muss jeder Haushalt nur noch 365 Franken pro Jahr für die Billag bezahlen. Somit spart man 86 Franken. Heute beträgt die Empfangsgebühr 451 Franken im Jahr. Bezahlen müssen sie allerdings nur Haushalte, die Empfangsgeräte besitzen. Grundlage der neu geregelten Empfangsgebühr ist das geänderte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), das das Volk im Juni 2015 mit historisch knappem Mehr guthiess. Haushalte ohne betriebsbereites Radio- oder Fernsehgerät können auf Gesuch hin während fünf Jahren von der Gebühr befreit werden.

Wer in einem so genannten Kollektivhaushalt lebt, also zum Beispiel in einem Studentenwohnheim oder einem Altersheim, muss künftig keine individuelle Empfangsgebühr mehr bezahlen. Dem Kollektivhaushalt werden dagegen 730 Franken im Jahr in Rechnung gestellt. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss die Abgabe nicht bezahlen. Unternehmen müssen nach den neuen Regeln dann keine Empfangsgebühr bezahlen, wenn sie weniger als 500'000 Franken Umsatz erwirtschaften. Das ist gemäss den Angaben des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bei drei Viertel aller Schweizer Unternehmen der Fall. Ist der Umsatz höher, bestimmt dieser die Höhe der Gebühr: Bis zu einer Million Umsatz werden wie bei Privathaushalten 365 Franken im Jahr fällig. Liegt der Umsatz zwischen 1 und 5 Millionen Franken, beträgt die Gebühr 910 Franken; bei einer Milliarde sind es 35'590 Franken.

Plafonierung bei SRG

Neuerungen bringt das RTVG auch für die SRG: Sie erhält ab 2019 einen bei 1,2 Millionen Franken plafonierten Anteil der Abgaben, der lediglich der Teuerung angepasst wird. Die konzessionierten privaten Stationen dagegen erhalten mehr Geld, nämlich statt wie heute 67,5 Millionen Franken im Jahr neu 81 Millionen Franken. Das entspricht laut UVEK 6 Prozent der gesamten Einnahmen aus den Empfangsgebühren. Das ist der höchste Anteil, der gemäss dem RTVG möglich ist. 2 Millionen Franken im Jahr sind ausserdem für die Nachrichtenagentur sda vorgesehen.

Bringt die Empfangsgebühr mehr Geld ein als benötigt wird, landet der Restbetrag auf einem separaten Konto. Mit den Überschüssen sollen entweder ertragsschwächere Jahre kompensiert werden oder aber der Gebührentarif gesenkt werden. In Stein gemeisselt sind die ab 2019 geltenden 365 Franken im Jahr im Übrigen nicht. Ab 2020 will der Bundesrat zusammen mit dem Preisüberwacher die Höhe der Gebühr alle zwei Jahre überprüfen mit dem Ziel, die Tarife weiter zu senken.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

PreisüberwacherSRGBundesratBillag