Biodiversitäts-Aktionsplan hat Insekten und Vernetzung im Fokus
Der Bundesrat will bis 2030 mit Massnahmen wie der Bekämpfung des Insektensterbens und mehr Grün in Städten die biologische Vielfalt fördern.
Massnahmen gegen das Insektensterben, Anpassung an den Klimawandel und mehr Unterstützung für Gemeinden und Kantonen für mehr Grün in Dörfern und Städten: Mit diesen und weiteren Massnahmen will der Bundesrat bis 2030 mehr biologische Vielfalt erreichen.
Am Mittwoch hat er die zweite Phase des Aktionsplans Biodiversität verabschiedet. Dieser ist auf die Jahre 2025 bis 2030 ausgerichtet und stützt sich auf die Strategie Biodiversität von 2012. In erster Linie sollen Lücken gefüllt und Beiträge zum Erreichen der Ziele des neuen globalen Biodiversitätsrahmens geleistet werden.
Eines von 23 Zielen dieses Rahmens ist es, bis 2030 weltweit mindestens dreissig Prozent der Land- und Meeresflächen für die biologische Vielfalt zu sichern. Erreicht werden soll dies mit Schutz oder mit Bewirtschaftungsformen, die den Erhalt der Biodiversität sichern.
30 Prozent der Bundes-Grünflächen bis 2030 naturnah bewirtschaften
Die öffentliche Hand soll in der Schweiz mit gutem Beispiel vorangehen: Mindestens dreissig Prozent der Grünflächen im Besitz des Bundes sollen bis zum Jahr 2030 naturnah bewirtschaftet werden. Analog sollen es die Kantone und Gemeinden handhaben.
Kantone und Gemeinden soll der Bund bei der Gestaltung von naturnahen Siedlungsräumen unterstützen. Eine biodiverse und klimaresiliente Wohnumgebung sei für das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Menschen unerlässlich, heisst es im Aktionsplan. Verlusten von Grünflächen und Bäumen soll entgegengewirkt werden.
Teil des Aktionsplans ist das Insektensterben – auch das Parlament will hier Massnahmen. Ab spätestens 2030 gilt die insektenschonende Bewirtschaftung als Grundprinzip. Nachteile von Lichtverschmutzung sollen reduziert und das Wissen über Wildbienen und Nachtinsekten und ihre Bedürfnisse und ökologische Bedeutung verbessert werden.
Auswirkungen auf Biodiversität sollen bis 2030 überprüft werden
Auch die Bundessubventionen sind ein Thema: Bis 2030 müssen ihre Auswirkungen auf die Biodiversität systematisch überprüft werden. Die Auswirkungen von Subventionen und Steuerermässigungen sind zudem bei Entscheiden zu berücksichtigen.
Der Bund will weiter dafür sorgen, dass der Klimawandel sich möglichst wenig auswirkt auf die Biodiversität, insbesondere oberhalb der Waldgrenze. Der Aktionsplan sieht vor, dass bis 2030 prioritäre Gebiete für betroffene Arten und Lebensräume identifiziert sind.
Die zweite Phase des Aktionsplans enthält vorerst 15 Massnahmen. Dafür stehen bis 2030 insgesamt 24 Millionen Franken zur Verfügung. Der Bundesrat will aber, dass weitere Bundesämter ebenfalls Massnahmen für die Biodiversität ausarbeiten und umsetzen.
Massnahmen für Biodiversität in Raumplanung, Landwirtschaft und Verkehr
Er nennt als Beispiele die Raumplanung, die Landwirtschaft, den Verkehr und die internationale Zusammenarbeit. Bis Ende 2025 sollen die zuständigen Bundesämter diese Massnahmen definieren und dem Bundesrat vorlegen. Sie sollen die zweite Phase des seit 2017 laufenden Aktionsplanes ergänzen.
Im September scheiterte an der Urne die Biodiversitätsinitiative, die mehr Geld und mehr Flächen für die biologische Vielfalt reservieren wollte. Den Ausschlag für das Nein gab gemäss der Vox-Analyse, dass die Initianten und Initiantinnen nicht genügend Problemdruck geltend machen konnten.
Damit bleibt es bei dem, was heute getan wird. Dazu gehören Schutzinventare, finanzielle Förderung – und der Aktionsplan Biodiversität. Der Bund gibt heute rund 600 Millionen Franken im Jahr für die Biodiversität aus. Das meiste Geld geht an die Landwirtschaft. Unterstützt werden auch die Kantone, mit Beiträgen für Naturschutz, Gewässer-Revitalisierungen oder Waldbiodiversität.