Birr AG: Bau des Turbinenkraftwerks kann starten
Schon im Februar 2023 sollen im Reservekraftwerk in Birr AG die Turbinen rund laufen – der Bau startet demnächst.
Das Wichtigste in Kürze
- In Birr AG startet in den kommenden Tagen der Bau eines Reserve-Turbinenkraftwerks.
- Am Freitag hat der Bundesrat dafür zwei Verordnungen verabschiedet.
- Acht mobile Turbinen sollen ab Februar 2023 einsatzbereit sein.
In den nächsten Tagen startet im aargauischen Birr der Bau eines Turbinen-Reservekraftwerks. Der Bundesrat hat am Freitag den Weg dafür geebnet und zwei entsprechende Verordnungen verabschiedet.
Strom aus Birr AG
Die acht mobilen Turbinen auf dem Betriebsgelände der GE Gas Power sollen ab Februar 2023 einsatzbereit sein. Sie sollen mit Gas, Öl oder Wasserstoff betrieben werden können und somit eine Leistung von rund 250 Megawatt erbringen. Das entspricht etwa dem Zweieinhalbfachen des Wasserkraftwerks Rheinfelden, wie es in der Mitteilung heisst.
Die Turbinen sollen bis 2026 zur Verfügung stehen – falls es im Winter zum Strommangel kommt. Gebaut werden soll es auf dem Betriebsgelände der GE Gas Power. Der Vertrag mit dem Unternehmen hatte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) Anfang September unterschrieben.
Bundesrat verabschiedet Verordnungen
Damit die Bauarbeiten rasch starten können, braucht es Anpassungen bei den Bewilligungspflichten für die Planung und den Bau des Reservekraftwerks. Die beiden dafür nötigen Verordnungen verabschiedete der Bundesrat am Freitag. Sie treten am Samstag in Kraft und gelten bis Ende Mai 2023.
Durch die «Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes» können einzelne gesetzliche Bestimmungen vorübergehend anders gelöst werden. Betroffen sind unter anderen das Raumplanungsgesetz und das Umweltschutzgesetz.
Die «Verordnung über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr» ist Grundlage für den raschen Bau. Sie regelt zum Beispiel, dass das Raumplanungsgesetz, die Festsetzung im kantonalen Richtplan und die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht eingehalten werden müssen. Ebenso sind kantonale Bestimmungen, die dem raschen Aufbau der Anlage widersprechen, für das Kraftwerk nicht anwendbar.
Anpassungen der Lärmschutz- und Luftreinhaltevorschriften nötig
Für die Anlage sieht der Bundesrat ein besonderes Bewilligungsverfahren vor. Das Uvek kann den Bau des Reservekraftwerks mit einer Verfügung bewilligen. Rechtswirksam wird diese laut der Mitteilung am kommenden Montag (26. September).
Während der Arbeiten werden die Einhaltung der einschlägigen materiellen Vorschriften des Raumplanungs-, Bau-, Umwelt- und Energierechts kontrolliert. Dafür sind die entsprechenden Behörden des Kantons Aargau und der Bund zuständig, hiess es in der Mitteilung.
Damit das Reservekraftwerk betrieben werden kann, sind noch Anpassungen der Lärmschutz- und Luftreinhaltevorschriften nötig, wie der Bundesrat schreibt. Über die Anpassung der entsprechenden Verordnungen will er in den nächsten Wochen entscheiden. Gleich will er mit der Verordnung für den Abruf der Reserve verfahren.