Brieflich wählen nur noch bis Donnerstag und per A-Post

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Bern,

Die Wahlen für den National- und den Ständerat gehen in den Endspurt. A-Post kann noch bis zum 19. Oktober, B-Post muss spätestens heute noch versendet werden.

Briefwahl
Briefwahl (Symbolbild). - Keystone

Wer bis am Dienstag das Wahlcouvert für den National- und Ständerat noch nicht abgeschickt hat, muss dies bis spätestens am Donnerstag per A-Post tun. Hinterher ist die Stimmabgabe nur noch an der Urne möglich.

In den Kantonen mit bezahltem Rückporto auf dem Wahlcouvert ist das Einwerfen der Wahlzettel in die Urne sogar bereits seit Dienstag nötig, sollen die Stimmen für Parteien und Kandidierende zählen. Wie die Stadt Winterthur in Erinnerung ruft, bringt eine zusätzliche A-Post-Marke auf dem vorfrankierten Couvert nichts. Die Verarbeitung bei der Post erkennt die Zusatzmarke nicht.

Die briefliche Stimmabgabe wurde in der Schweiz ab Ende der 1970-er Jahre schrittweise eingeführt. Erste Kantone waren Baselland, St. Gallen und Appenzell Innerrhoden. Auf Bundesebene vollzog man den Schritt 1994.

Über 2000 Tonnen an Wahlcouverts verschickt

Die Post verschickte Ende September über fünf Millionen Wahlcouverts. Das waren ihren Angaben zufolge rund 2000 Tonnen Material, welches in fast 400 Lastwagenladungen verteilt wurde.

In fast allen Kantonen wog das Wahlcouvert wegen der rekordhohen Zahl an Kandidaturen 500 Gramm. Wegen landesweit einheitlicher Lieferfristen verarbeitete die Post alles innert einer Woche. Da rund die Hälfte der Wählerinnen und Wähler brieflich abstimmen, rechnete die Post je nach Wahlbeteiligung mit mehr als einer Million Wahlcouverts, welche sie an die Gemeinden weiterleitet.

Um sicherzustellen, dass die Couverts rechtzeitig in den Wahlzentralen eintreffen, empfahl die Post die Wahlzettel bis spätestens am 19. Oktober per A- oder bis spätestens bis am 17. Oktober per B-Post abzuschicken. Am 18. Oktober oder später abgesandte B-Post-Sendungen treffen erst nach dem Wahlwochenende bei der Gemeinde ein.

Ständerat mancherorts schon gewählt

Wahlberechtigt für den Nationalrat sind Schweizer Bürger ab 18 Jahren. Die Ständeratswahlen sind kantonal geregelt. So kommt es, dass im Kanton Glarus bereits 16-Jährige mitbestimmen dürfen, wer in ihrer Standesvertretung sitzt.

In Appenzell Innerrhoden wählte die Landsgemeinde bereits den einen Ständerat des Halbkantons: Ende April bestätigte sie Daniel Fässler (Mitte) praktisch einstimmig im Amt. Im Halbkanton Obwalden ist der Ständerat Erich Ettlin (Mitte) seit Anfang Oktober still gewählt, da bis Ablauf der Eingabefrist keine weiteren Kandidaturen eintrafen.

Kommentare

User #2327 (nicht angemeldet)

"In fast allen Kantonen wog das Wahlcouvert wegen der rekordhohen Zahl an Kandidaturen 500 Gramm." Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

User #2327 (nicht angemeldet)

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