Bund gibt Pässe für 30'000 Afghanen frei
Neu können afghanische Geflüchtete einen Pass beantragen. Dies war seit der Machtübernahme der Taliban ein Problem. Etwa 30'000 Menschen sind betroffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Afghaninnen und Afghanen in der Schweiz ohne Pass sind offiziell schriftenlos.
- Sie können weder von ihrer Heimat noch von der Schweiz Papiere bekommen.
- So bleibt ihnen das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit verwehrt. Das ändert sich nun.
Seitdem in Afghanistan die Taliban an der Macht sind, kann das afghanische Konsulat keine Pässe mehr ausstellen. Für Geflüchtete aus Afghanistan hatte das verheerende Folgen. Bei den Schweizer Behörden einen Ersatzpass zu beantragen, war unmöglich: Auch, wenn die Afghaninnen und Afghanen eine B- oder C-Aufenthaltsbewilligung besitzen.
Dies verletzt das verfassungsmässig garantierte Recht auf Bewegungsfreiheit. Denn wer keinen Pass hat, kann nicht aus der Schweiz ausreisen. «SRF» schildert den Fall eines jungen Mannes, der bei der Spitex arbeitet und seit sieben Jahren in der Schweiz ist.
«Wie lange soll man einem Pass hinterherrennen?»
Grundsätzlich sei es nicht möglich, Ersatzpapiere auszustellen, wurde Farid Abdelhaq (24) gesagt. «Seit 2021 bin ich mehrmals nach Genf gefahren, um einen Pass zu bekommen. Wie lange soll man einem Pass hinterherrennen – 20, 30 Jahre, das ganze Leben?», fragt er.
Eine Juristin des Hilfswerks der Evangelischen Kirche Schweiz beschwerte sich beim Bundesverwaltungsgericht. Sie bekam recht: Obwohl die Menschen mit einer B-Bewilligung eigentlich aus der Schweiz ausreisen könnten, wurde dies den Afghaninnen und Afghanen verwehrt. Und weil sie weder von ihrem Heimatland noch von ihrem neuen Wohnort einen Pass erhalten können, gelten sie als schriftenlos.
Jetzt bekommen also die etwa 30'000 betroffenen Menschen den grünen Pass. So können sie Familie im Ausland besuchen, auf Schulreisen gehen – oder ganz einfach, frei reisen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) sagt: Man habe abwarten wollen, ob sich die Lage in Afghanistan verändert. Zudem sei die Behörde «sehr zurückhaltend mit der Vergabe dieser Pässe; sie sind ein Teil der Schweizer Passfamilie, von daher ein hohes Gut».