Der Bund passt die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an, um auf die Teuerung zu reagieren.
Der Ständerat lehnt es angesichts der düsteren Finanzaussichten ab, die Steuerabzüge für Krankenkassenprämien zu erhöhen. (Themenbild)
Der Bund ändert die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer, um auf die Teuerung zu reagieren. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Bund reagiert auf die Teuerung und passt auch für das kommende Jahr die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer an. Ab dem Steuerjahr 2025 steigen der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug von derzeit noch 6700 auf neu je 6800 Franken. Zudem werden Personen, die sich in Ausbildung befinden, neu 100 Franken mehr für die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung abziehen können. Das teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Donnerstag mit.

Der maximale Abzug beträgt 13'000 Franken. Das EFD begründet die Anpassung mit dem Gesetz, das den Ausgleich der sogenannten kalten Progression verlange. Die Anpassung erfolgt jährlich. Die Teuerung seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression im laufenden Jahr beträgt laut EFD-Angaben 1,31 Prozent.

Anpassungen über alle Tarifstufen

Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen über alle Tarifstufen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Ehepaare zahlen neu Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 29'700 Franken. Derzeit sind es 29'300 Franken.

Kalte Progression bezeichnet den Umstand, dass bei progressivem Steuertarif eine steuerpflichtige Person aufgrund ihres gestiegenen Nominaleinkommens mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird. Dies, obwohl ihr reales Einkommen nicht entsprechend angestiegen ist. Dies führt zu einer Verminderung der Kaufkraft.

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