Bund soll auf Handys von Asylsuchenden zugreifen dürfen
Heute Dienstag debattiert der Nationalrat darüber, ob der Bund Handys, Tablets & andere elektronische Datenträger von Asylsuchenden systematisch auswerten darf.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH) zurück.
- SP und Grüne beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Der Nationalrat debattiert am Dienstag darüber, ob der Bund Handys, Tablets und andere elektronische Datenträger von Asylsuchenden systematisch auswerten darf. SP und Grüne beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Mit einer Änderung des Asylgesetzes soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit das Staatssekretariat für Migration (SEM) Handys, Tablets, Computer und USB-Sticks von Asylsuchenden auswerten darf.
Wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg des Asylsuchenden aufgrund der Identitätsausweise oder auf andere Weise nicht festgestellt werden kann, sollen die Daten den Behörden vorübergehend zur Auswertung ausgehändigt werden müssen.
Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH) zurück. Nachdem die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat der parlamentarischen Initiative zugestimmt hatten, erarbeitete die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) eine entsprechende Gesetzesänderung. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Vorlage an den Rat überwiesen.
SP und Grüne dagegen
Nicht einverstanden mit der Gesetzesänderung sind SP und Grüne. Mit einem Minderheitsantrag beantragen sie, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie argumentieren, dass der Zugriff auf die elektronischen Daten die Grundrechte unverhältnismässig verletze. Zudem werde den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügend Rechnung getragen. Schliesslich seien die Massnahmen auch zu teuer, hiess es. SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion unterstützen die Gesetzesänderungen.
In der Vernehmlassung unterstützen zudem 24 Kantone die Vorlage grundsätzlich, der Kanton Neuenburg lehnt sie ab. Eine überwiegende Mehrheit der weiteren interessierten Kreise lehnte die Vorlage ab. Die Kommission hat Empfehlungen aus den Rückmeldungen der Vernehmlassung in Ihre Vorlage aufgenommen, insbesondere in Sachen Datenschutz.
Diese Anpassungen begrüsste das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR. Die Gefahr eines unzulässigen Eingriffs in Menschenrechte bestehe aber weiterhin, teilte die Uno-Organisation mit. Ein solcher Eingriff auf das Recht auf Privatsphäre sei nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Diese Voraussetzungen seien mit der Vorlage nicht erfüllt.
Deutschland, Dänemark, Finnland und die Niederlande haben bereits gesetzliche Grundlagen für die systematische Auswertung von Handy- und Laptopdaten geschaffen.