Das Staatssekretariat für Wirtschaft soll laut der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates Wirtschaftssanktionen nicht genügend überprüft haben.
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Gaming ist im Bundeshaus noch nicht angekommen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wirtschaftssanktionen können verhängt werden, wenn ein Staat Völkerrecht verletzt.
  • Uno-Sanktionen muss die Schweiz mittragen – bei EU-Sanktionen entscheidet der Bundesrat.
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Der Bund kontrolliert nicht genügend, ob Wirtschaftssanktionen eingehalten werden. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK). In der Pflicht steht vor allem das Staatssekretariat für Wirtschaft.

Wirtschaftssanktionen können verhängt werden, wenn ein Staat Völkerrecht verletzt. Uno-Sanktionen muss die Schweiz mittragen, bei EU-Sanktionen entscheidet der Bundesrat. Die Strategie sei grundsätzlich klar, schreibt die GPK in einem heute Dienstag veröffentlichten Bericht. Sie wünscht sich lediglich mehr Transparenz über die Anwendung der Kriterien.

Probleme sieht die GPK dagegen beim Vollzug. Die Kontrolle über die Einhaltung der Sanktionen sei mangelhaft, schreibt sie – und empfiehlt dem Bundesrat, die Kontrollinstrumente zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass die bestehenden Instrumente angemessen angewendet werden. Im Blick hat sie dabei Gütersanktionen, Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen.

Keine unangemeldeten Kontrollen

Die GPK stützt ihre Empfehlungen auf eine Evaluation, die sie bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) in Auftrag gegeben hatte. Diese kam zum Schluss, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die zur Verfügung stehenden Kontrollinstrumente nicht genügend ausschöpft.

So habe es bisher keine unangemeldeten Kontrollen bei Firmen durchgeführt, schreibt die PVK. Auch nutze das Seco die vorhandenen Informationen zu wenig. Meldungen und Bewilligungen würden nicht ausgewertet, und die Systeme seien ungenügend aufeinander abgestimmt. Eine ganzheitliche Überwachung der Sanktionen fehle.

Fehlende Kontrollen zur Ukraine

Für die Umsetzung von Sanktionsmassnahmen im Warenverkehr an der Grenze ist die Eidgenössische Zollverwaltung zuständig. Sobald neue Sanktionen in Kraft treten, erlässt die Zollverwaltung ein Zirkular, in dem das Vorgehen für die Zollstellen definiert wird. Die Zollstellen haben jedoch wenig Anreiz, nach sanktionierten Waren zu suchen, da solche selten sind und ihre Leistung an erfolgreichen Kontrollen gemessen wird. Die GPK spricht von einem «Systemmangel», der behoben werden sollte.

Im Fall der Ukraine-Verordnung hat die Zollverwaltung kein Zirkular erlassen. Dem Seco sei das nicht bekannt gewesen, schreibt die PVK. Dazu beigetragen habe möglicherweise die Tatsache, dass die Ukraine-Verordnung nicht als Sanktionsverordnung deklariert sei. Der Bundesrat hatte nach der Annexion der Krim durch Russland keine Sanktionen beschlossen, sondern Massnahmen, mit welchen eine Umgehung von EU-Sanktionen über die Schweiz verhindert werden sollten.

Keine systematische Umgehung

Die PVK hält dazu fest, dass die Massnahmen gegenüber der Krim mit den EU-Sanktionen übereinstimmten und de facto als Sanktionen erachtet werden könnten. Gegenüber Russland hatte die Schweiz anders als die EU keine Verbote, sondern Melde- und Bewilligungspflichten eingeführt.

Für systematische Umgehungen der EU-Sanktionen durch die Schweiz gibt es laut der PVK indes keine Hinweise. Anders sieht es bei den russischen Sanktionen gegenüber der EU aus. Weil die Schweiz dazu keine Massnahmen ergriff, ist dies aus Sicht der Sanktionspolitik aber unproblematisch.

Luxusgüter und Edelmetalle exportiert

Allgemein kommt die PVK zum Schluss, dass sich die Wirtschaftsakteure «weitestgehend» an Gütersanktionen halten, schon nur aus Reputationsgründen. Einzelne Warensendungen mit sankionierten Gütern hat die PVK anhand der Analyse von Zolldaten über einen Zeitraum von fünf Jahren aber identifizieren können.

Die Verwaltung habe diese Fälle nicht alle erklären können, hält sie fest. Im Fall von Syrien kam es zu Lieferungen von Luxusgütern, die mit Verboten belegt sind. In den Iran wurden Edelmetalle exportiert, als Sanktionen in Kraft waren.

Datenqualität verbessern

Das Wirtschaftsdepartement stellt sich laut der PVK auf den Standpunkt, dass die Datenlage keine genaueren Schlüsse zulässt. Die PVK widerspricht: Sie habe mit ihren Analysen klar gezeigt, dass es möglich sei, anhand der Daten Informationen zu erhalten – und dies mit relativ geringem Ressourceneinsatz.

Die GPK fordert nun eine systematische Verwertung von vorhandenen Informationen. Weiter ist sie der Ansicht, dass die Qualität der Zolldaten verbessert werden muss. Heute sind zum Beispiel nur das Herkunfts- beziehungsweise Bestimmungsland Pflichtfelder in der Zolldeklaration. Damit kann anhand der Daten nicht systematisch überprüft werden, ob regionale Handelssanktionen wie die Krim-Sanktionen eingehalten werden.

Schliesslich fordert die GPK, dass die Steuerung und Koordination der Sanktionspolitik durch das Seco gestärkt wird. Dazu soll ein Steuerorgan geschaffen werden. Die GPK ist der Ansicht, dass das Seco heute «seiner Funktion in den Bereichen der Überwachung und übergeordneten Steuerung nicht nachkommt». Auch sei die Koordination zwischen den verschiedenen Verwaltungsstellen teilweise mangelhaft.

Der Bundesrat hat bis am 18. Januar 2019 Zeit, zu den Empfehlungen Stellung zu nehmen.

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