Asylbewerber

Bund will abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan abschieben

Keystone-SDA
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Bern,

Das SEM nimmt ab Mitte April eine Praxisänderung vor. Abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan sollen neu unter gewissen Umständen abgeschoben werden.

Beat Jans
Bundesrat Beat Jans. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan sollen abgeschoben werden können.
  • Ab Mitte April will das SEM eine entsprechende Praxisänderung umsetzen.

Der Bund will abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan unter bestimmten Umständen wieder abschieben.

Das Staatssekretariat für Migration will die Praxis ab Mitte April des laufenden Jahres umsetzen, wie es am Donnerstag mitteilte.

In gewissen Fällen sei eine Rückkehr nach Afghanistan zumutbar, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit. Bei dieser Anpassung der Wegweisungspraxis stützt sich das SEM auf aktuelle Lageanalysen. Demnach verbesserte sich die Sicherheitslage im Vergleich zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban deutlich. Auch der sozioökonomischen Lage attestierten die Analysen eine leichte Verbesserung.

Weiterhin geht das Staatssekretariat zwar von einer generellen Unzumutbarkeit der Wegweisung in den von den radikal-islamistischen Taliban beherrschten Staat aus. Für nicht vulnerable Männer sei eine Abschiebung aber möglich, wenn «begünstigende Faktoren vorliegen».

Darunter versteht das SEM den Angaben zufolge, dass sich ein abgewiesener Asylbewerber ohne Familie in der Schweiz aufhält, gesund und volljährig ist. Hinzu kommt ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in Afghanistan, auf das sich ein zurück Geschaffter bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung stützen kann.

Frauen, Familien, Minderjährige und Personen mit gesundheitlichen Problemen sind von Rückschaffungen nicht betroffen, wie das SEM weiter schreibt. Sofern sie kein Asyl erhalten oder kein anderer Dublin-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist, nimmt die Schweiz sie in der Regel vorläufig auf.

Kommentare

User #6677 (nicht angemeldet)

Asylsuchende, denen in einem Staat das gesetzliche Asylverfahren verweigert wird, können Rekurs einlegen und werden von den Gerichten vorerst geschützt. Die Gerichtskosten muss der Staat übernehmen. Ohne Asylverfahren dürfen auch keine Deportationen vorgenommen werden.

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