Bund will Arbeitsmarktintegration von Personen mit Status S stärken
Beat Jans präsentiert einen Plan zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S. Eine Erwerbsquote von 40 Prozent sei das Ziel.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat möchte die Erwerbsquote von Menschen mit Schutzstatus S verbessern.
- Dafür präsentiert Beat Jans mehrere Massnahmen: Ziel ist eine Erwerbsquote von 40 Prozent.
- Die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure soll verbessert und vereinfacht werden.
Der Bundesrat will die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S verbessern: Asylminister Beat Jans präsentiert eine Reihe von Massnahmen. Das Ziel sei es, bis zum Jahresende eine Erwerbsquote von mindestens 40 Prozent zu erreichen.
Erreicht werden solle dies durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Sozialpartnern sowie Organisationen der Betroffenen. Zur Unterstützung dieser Initiative hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen Beauftragten für Arbeitsmarktintegration ernannt. Seine Aufgabe werde es sein, die Verbindung zu Unternehmen zu stärken und so die Integration voranzutreiben.
Darüber hinaus plant der Bundesrat, das Anerkennungsverfahren für Qualifikationen zu vereinfachen und die Vermittlungsleistung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu verbessern. Schliesslich solle geprüft werden, ob die Arbeitsmarktintegration auch mit einer Verlängerung der Ausreisefristen nach Beendigung des Schutzstatus gefördert werden könne.
Diese Massnahmen sollen bestehende Integrationsprogramme auf Kantonsebene ergänzen. Bis Ende des Jahres soll eine Erwerbsquote von 40 Prozent unter Personen mit Schutzstatus S erreicht werden.
Aktuelle Situation
In der Schweiz leben aktuell rund 65'000 Menschen mit Schutzstatus S. Die Erwerbsquote lag Ende April bei insgesamt 24 Prozent. Im Schnitt weisen diese Menschen einen eher hohen Beschäftigungsgrad von rund 70 Prozent auf. Betrachtet man nur Personen, die seit dem ersten Halbjahr 2022 hier leben, liegt die Erwerbsquote bei knapp 32 Prozent.
Im November 2023 verlangte der Bundesrat zusätzliche Massnahmen. Diese solle das EJPD mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), den Kantonen und den Sozialpartnern erarbeiten. Die Massnahmen sollen ergänzend zu den kantonalen Integrationsfördermassnahmen zum Einsatz kommen.
An der Medienkonferenz betont Beat Jans: «Der Schutzstatus S ist ein vorübergehender Schutz. Nach geltendem Recht dauert er nur so lange, wie die Heimat nicht sicher ist. Nach dem Krieg sollen die Geflüchteten in ihre Heimat zurück.» Gleichzeitig müsse man sich auf alle Eventualitäten vorbereiten, also auch darauf, dass die Geflüchteten noch länger bleiben, erklärt der Stadtbasler.
Stärkere Vermittlung durch RAV
Ein zentraler Punkt der Massnahmen ist dabei die Verbesserung der Vermittlungsleistung durch das RAV. Aktuell sind nur wenige Personen mit Schutzstatus S bei diesen Zentren registriert.
Zur Verbesserung dieser Situation soll künftig eine engere Zusammenarbeit zwischen Asylsozialhilfe und öffentlicher Arbeitsvermittlung stattfinden. Seit Anfang des Jahres sind kantonale Sozialhilfebehörden aufgefordert, arbeitsfähige Personen mit Schutzstatus S bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung anzumelden.
Beat Jans ist überzeugt: «Die Ukrainerinnen und Ukrainer sind nicht einfach unsere Gäste. Sie sollen sich auch in unsere Gesellschaft einfügen, sie sollen zum Alltag gehören.» Das sei auch für die Ukraine wichtig. Denn die in der Schweiz erlernten Fertigkeiten könnten Rückkehrende später zum Wiederaufbau ihres Landes verwenden.
Zusammenarbeit mit Wirtschaft stärken
Das EJPD hat Adrian Gerber als Beauftragten für Arbeitsmarktintegration ernannt. Er solle als Vermittler zwischen Verwaltung und Wirtschaft fungieren und Unternehmen für die Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S gewinnen.
Im Laufe des Jahres sollen diese Personen auch Zugang zu einer Stellenplattform erhalten. Diese wird von der ETH Zürich und der Universität Lausanne betrieben und ist speziell auf die Bedürfnisse von Geflüchteten ausgerichtet.
Unterstützung bei Anerkennung von Abschlüssen
Der Bundesrat plant zudem, Betroffene bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse stärker zu unterstützen. Oft sind dafür zusätzliche Qualifikationen notwendig, zudem benötigen die Betroffenen in der Regel Unterstützung, beispielsweise Informationen zum Vorgehen.
Zur Förderung solcher Angebote unterstützt das SEM zusammen mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) entsprechende Pilotprojekte. Diese sollen nun laufend ausgebaut werden.
Für 2025 strebt der Bundesrat eine weitere Steigerung der Erwerbsquote auf 45 Prozent an. Das EJPD prüft bis Ende Mai 2025 Anpassungen am Programm S. Damit sollen finanzielle Anreize für die Kantone erhöht werden, um diese Zielvorgabe zu erreichen.
Erwartungen an Arbeitgeber in der Schweiz
Schliesslich ermahnt der Asylminister die Schweizer Arbeitgeber: «Ich erwarte, dass die Chefs sich zuerst in der Schweiz umschauen, bevor sie Leute aus der EU oder Drittstaaten anstellen.»
Dabei spreche er nicht nur von Menschen mit Schutzstatus S, sondern auch von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. «Aber natürlich auch von Einheimischen, die eine Arbeit suchen. Finden Sie sie, trainieren Sie sie, geben Sie ihnen Arbeit – wir werden Sie dabei unterstützen!»