Bund will Kosten für Meldepflicht Kontrollen mittragen

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Bern,

Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bund für Kontrollen der Meldepflicht einen Pauschalbeitrag an die Kosten leistet.

Durchschnittlich waren im Jahr 2018 118'103 Personen arbeitslos.
Durchschnittlich waren im Jahr 2018 118'103 Personen arbeitslos. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will Kompetenz, Vorgaben für die Art und den Umfang der Meldepflicht-Kontrollen machen zu dürfen.
  • Ausserdem will er die Kantone zur Zusammenarbeit verpflichten können.

Der Bundesrat will die Kantone bei den Kontrollen der Stellenmeldepflicht finanziell unterstützen. Im Gegenzug will er sich die Kompetenz geben lassen, Vorgaben für die Art und den Umfang der Kontrollen zu machen.

Der Bundesrat hat heute Mittwoch Gesetzesgrundlagen für die Beiträge bis 31. Dezember in die Vernehmlassung geschickt. Die Kontrollen, ob freie Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorab gemeldet werden und Stellensuchende so einen Vorsprung erhalten, sind Sache der Kantone.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bund pro Kontrolle einen Pauschalbeitrag an die Kosten leistet. Die Höhe des Beitrages soll der Bundesrat festlegen. Ebenso bestimmt er, welche Voraussetzungen für die Ausrichtung des Beitrages erfüllt sein müssen.

Beitrag an Lohnkosten

Zudem will der Bundesrat Bestimmungen zu Art und Umfang der Kontrollen erlassen können, und er will Kantone zur Zusammenarbeit verpflichten können. Die Behörden, die im Auftrag der Kantone die Meldepflicht kontrollieren, müssen dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) jährlich über ihre Tätigkeit Bericht erstatten.

Der Pauschalbeitrag an den Kontrollaufwand muss gemäss Vorschlag des Bundesrates die Hälfte der Lohnkosten decken, die bei «effizienter Kontrolltätigkeit» anfallen. Schätzungen zu dessen Höhe seien indes schwierig und mit grossen Unsicherheiten behaftet, hält er dazu fest.

4500 bis 6000 Kontrollen

In seinem Bericht spricht der Bundesrat von landesweit 150'000 bis 200'000 meldepflichtigen Stellen für die Zeit ab 2020. Würden rund 3 Prozent dieser erwarteten Stellenmeldungen kontrolliert, ergäbe dies rund 4500 bis 6000 Kontrollen. Mit einer Bundespauschale von 100 Franken würden die Kantone um 450'000 bis 600'000 Franken entlastet.

Der Bundesrat sieht mit diesen Vorgaben die Autonomie der Kantone gewahrt, wie er zu der Vorlage schreibt. Es würden nur minimale Anforderungen an den Vollzug der Kontrollen gestellt. Die Kantone können in der Vernehmlassung aber angeben, ob sie vom Bund Ausführungsbestimmungen zu Art und Umfang der Kontrollen wünschen.

Grundsätzliches Interesse

Mit den Beiträgen will der Bund ein Anliegen der Kantone erfüllen. Der Bund habe ein grundsätzliches Interesse, dass die Kontrollaufgabe erfüllt werde, schreibt der Bundesrat zur Vorlage. Er sieht ein Risiko, dass die Aufgabe ohne die Subvention «nicht hinreichend» erfüllt wird.

Die Gesetzesgrundlagen für die Beiträge des Bundes an den Kontrollaufwand will der Bundesrat – in Absprache mit den Kantonen – nach Möglichkeit am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Damit das Parlament die Vorlage ab kommendem Frühjahr behandeln kann, hat er die Vernehmlassungsfrist von 90 auf 60 Tage verkürzt.

Inländervorrang light

Die Stellenmeldepflicht gilt seit dem 1. Juli 2018. Es handelt sich um die Umsetzung des «Inländervorrangs light» und soll dazu beitragen, das Potenzial an inländischen Arbeitskräften besser zu nutzen. Das Parlament beschloss die Massnahme Ende 2016 für eine EU-kompatible Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative der SVP.

Offene Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 8 Prozent müssen neu den RAV vorab gemeldet werden. Ziel ist ein Vorsprung für bei den RAV registrierte Stellensuchende. Während fünf Tagen haben lediglich sie Zugriff auf die Ausschreibungen. Ab 2020 gilt die Meldepflicht ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent.

Von der Meldepflicht betroffen waren im Oktober 19 Berufsarten, darunter Hilfskräfte in der Landwirtschaft, Servicepersonal und Schauspieler. In der Anfangsphase bis 1. Januar 2020 erhalten die Kantone für die Kontrollen der Meldepflicht noch kein Geld vom Bund. Grund ist die fehlende Gesetzesgrundlage.

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