Bund will Wehrpflicht-Schlupfloch für Doppelbürger nicht schliessen
Französisch-schweizerische Doppelbürger können ihren Wehrdienst drastisch verkürzen. Parlamentarier kritisieren das Schlupfloch – der Bundesrat hält daran fest.
Das Wichtigste in Kürze
- Französisch-schweizerische Doppelbürger können ihren Wehrdienst in Frankreich leisten.
- Dies bedeutet, dass sie schon nach einem Diensttag von der Pflicht befreit sein können.
- Der Bundesrat möchte diese Praxis aber nicht ändern, wie er in der Fragestunde erklärt.
Französisch-schweizerische Doppelbürger mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz dürfen dank eines Abkommens den Wehrdienst in Frankreich leisten. Diese Tatsache sorgt dafür, dass diese Doppelbürger mit Blick auf die Wehrpflicht einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Schweizern haben.
Denn in Frankreich müssen Stellungspflichtige de facto nur einen einzigen Diensttag leisten: Nach Absolvieren des «Journée d'appel de préparation à la défense» sind sie in der Schweiz von jeglicher Militärdienstpflicht befreit.
Mit einem einzigen, kurzen Ausflug an den Einführungstag in Paris kann die Pflicht also erfüllt werden. Dies bedeutet, dass französisch-schweizerische Doppelbürger ihre Dienstpflicht drastisch abkürzen können – um ganze 244 Militärdienst- oder 367 Zivildiensttage: Jedes Jahr machen rund 800 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Parlamentarier wollen Schlupfloch schliessen
SVP-Nationalrat Pascal Schmid wollte deshalb vom Bundesrat wissen, wie lange diese Ungleichbehandlung noch hingenommen werde. Auch sein Partei- und Ratskollege Michael Götte verlangt Antworten, wie dieses Schlupfloch geschlossen werden könnte. Gleiches gilt für GLP-Nationalrätin Céline Weber – die drei Parlamentarier verweisen dabei auf den Rekruten-Mangel bei der Schweizer Armee.
Im Rahmen der Fragestunde hat der Bundesrat zu dieser Tatsache schriftlich Stellung genommen: Prinzipiell erlaube das Schweizer Militärgesetz, dass Schweizer Doppelbürger ihre militärischen Pflichten auch in ihrer zweiten Heimat erfüllen dürfen.
Entsprechend könne der Bundesrat mit anderen Staaten Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Erfüllung der Militärdienstpflicht abschliessen. Das Abkommen mit Frankreich bestehe seit 1997 und diene dazu, die Rechtssicherheit für Doppelbürger und Doppelbürgerinnen zu gewährleisten.
«Nicht Sache der Schweiz»
Nach französischem Recht hätten Doppelbürger nach Teilnahme an dem Einführungstag ihre militärischen Pflichten erfüllt. Folglich seien sie auch in der Schweiz von der Wehrpflicht befreit.
An der Gesetzeslage in Frankreich könne der Bundesrat nichts ändern und eine Überarbeitung der bestehenden Vereinbarungen sei nicht vorgesehen: «Es ist nicht Sache der Schweiz, Art oder Umfang der militärischen Pflichten in anderen Ländern zu beurteilen oder zu kritisieren.» Entsprechend werden französisch-schweizerische Doppelbürger auch künftig von dem Wehrdienst-Schlupfloch profitieren können – c'est la vie.