Bund will Ziel für Stickstoffverlust bei 15 Prozent festsetzen
Ursprünglich sollte die Reduktion des Stickstoffs in der Landwirtschaft bis 2030 bei 20 Prozent sein. Nun geht der Bund neu auf 15 Prozent.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund will in der Landwirtschaft den Stickstoffverlust um 15 Prozent reduzieren.
- Ursprünglich war es das Ziel, bis 2030 die Nährstoffverluste um 20 Prozent zu reduzieren.
- Grund dafür ist die Rücksicht auf Viehhalter.
Die Stickstoffverluste in der Landwirtschaft sollen bis 2030 um 15 statt 20 Prozent zurückgehen. Diesen neuen Zielwert will der Bund in die Verordnung schreiben. Das Parlament hatte gefordert, die Ziele gegen unten anzupassen – aus Rücksicht auf Viehhalter.
Konkret geht es um die Umsetzung eines Gesetzes, mit dem das Parlament den Pestizideinsatz reduzieren will. Ursprünglich definierte der Bundesrat im April 2022 das Ziel, bis 2030 die Nährstoffverluste um mindestens 20 Prozent zu reduzieren.
Die bürgerliche Mehrheit im Parlament erachtete dies als «nicht umsetzbar», wie beispielsweise Landwirt Marcel Dettling (SVP/SZ) im Nationalrat sagte. Das Reduktionsziel beim Stickstoff würde eine Reduktion des Tierbestandes in der Landwirtschaft erfordern, argumentierte er. Die Räte forderten den Bundesrat in der Wintersession 2022 auf, das Ziel zur Verringerung von Nährstoffverlusten zu senken.
Neu nur 15 Prozent
Der Bund schickt nun die neue Zielvorgabe von 15 Prozent für Stickstoff in die Vernehmlassung. Dies teilte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Dienstag mit. Das Reduktionsziel für Phosphor soll hingegen nicht angepasst werden und weiterhin 20 Prozent betragen. Ausgangsbasis sind die Mittelwerte der Jahre 2014 bis 2016.
Die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 dauert bis zum 2. Mai 2023. Die insgesamt 16 geänderten Verordnungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Zu den geplanten Neuerungen gehören auch zusätzliche Direktzahlungsbeiträge für Sömmerungsbetriebe, wenn diese Herdenschutzmassnahmen gegen Grossraubtiere umsetzen. Zudem sollen Flächen mit standortgebundenen Solaranlagen künftig zur landwirtschaftlichen Nutzfläche gezählt werden. Solange die Solaranlagen eine positive Auswirkung auf den landwirtschaftlichen Ertrag haben.