Bundesamt für Verkehr erlaubt Besäufnis auf Gummibooten

Antun Boskovic
Antun Boskovic

Bern,

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will für Führer von kleineren Schiffen und Gummibooten keine Promillegrenze setzen. Damit haben «Limmatböötler» und «Aareböötler» quasi grünes Licht zum Besäufnis auf dem Fluss.

Trinken auf Aare, Reuss oder Limmat wird erlaubt.
Trinken auf Aare, Reuss oder Limmat wird erlaubt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesamt für Verkehr sieht für Führer von Gummibooten keine Promillegrenze vor.
  • Damit dürfen «Aareböötler» oder «Limmatböötler» gesetzlich unbegrenzt Alkohol konsumieren.

Es gehört zu den beliebtesten Sommerbeschäftigungen in der Schweiz: An einem sonnigen Tag mit dem Gummiboot die Aare oder die Limmat flussabwärts treiben. Für viele ist dieses Erlebnis aber erst komplett, wenn man während der Bootsfahrt mit Freunden einige kühle Biere oder andere alkoholhaltige Getränke geniessen kann. Dies sieht offenbar auch das Bundesamt für Verkehr so.

bootfahren
Auch beim Bootfahren ist Vorsicht geboten. - Keystone

Denn die Behörde von Verkehrsministerin Doris Leuthard hat nun entschieden, dass der Alkoholkonsum auf Gummibooten erlaubt wird. Für Führer von kleineren Schiffen (kürzer als 2,5 Meter), Paddelbooten, Rennruderbooten, Windsurf- und Kiteboards sowie von nicht motorisierten kleinen Gummibooten bis zu einer Länge von vier Metern setzt der Bund keine Promillegrenze.

Atemalkoholproben bei Schiffsführern

Bei allen anderen Schiffstypen kann die Fahrfähigkeit der Führer künftig mit Atemalkoholproben – analog zum Strassenverkehr – überprüft werden. Damit sind ab sofort keine Blutproben mehr nötig.

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