Bundeskanzlei prüft strengeren Zugriff auf vertrauliche Dokumente

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Bern,

Die Bundeskanzlei hat am Montag auf eine Anfrage von Nationalrat Martin Candinas (Mitte/GR) geantwortet und damit neue Informationen offengelegt.

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Nationalrat Martin Candinas spricht im Bundeshaus. (Archivbild) - Keystone

Die Bundeskanzlei prüft eine mögliche Verschärfung des Zugriffs auf vertrauliche Geschäfte des Bundesrates. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Antwort der Bundeskanzlei auf eine Frage von Nationalrat Martin Candinas (Mitte/GR) hervor.

Ende Februar waren die Rücktritte von Armeechef Thomas Süssli und Nachrichtendienst-Chef Christian Dussey durch ein Informationsleck öffentlich geworden. Für vertrauliche Geschäfte ist die Zugriffsmöglichkeit auf zehn Personen pro Departement und die Mitglieder des Bundesrats begrenzt, wie die Bundeskanzlei in ihrer Antwort schrieb.

Konkret geht es um den Zugriff auf eine verwaltungsinterne Plattform, auf welcher vertrauliche Bundesratsgeschäfte aufgeschaltet werden. Alle Personen mit Zugriffsrecht verfügten über die notwendige Personensicherheitsprüfung. Die Anzahl der Berechtigten werde periodisch überprüft.

Strafanzeige bei Indiskretionen

Weiter hielt die Bundeskanzlei fest, dass bei Indiskretionen regelmässig Strafanzeige erstattet werde. Im Rahmen der Ermittlungen der Bundesanwaltschaft werde seit einiger Zeit systematisch ausgewertet, wer auf die betreffenden Dokumente wann zugegriffen habe.

Am 25. Februar hatte die Online-Ausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) über die Rücktritte von Süssli und Dussey berichtet und sich auf informierte Quellen gestützt. Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF berief sich in einem Bericht zur selben Thematik auf «bundesratsnahe Quellen». Der Bundesrat nahm erst am Folgetag offiziell von den Rücktritten Kenntnis.

Gemäss der Antwort der Bundeskanzlei verurteilt der Bundesrat Indiskretionen. Sie seien schädlich für die Regierungsarbeit und zerstörten den vertraulichen Rahmen, den es brauche, damit Lösungen und Kompromisse gefunden werden könnten.

Kommentare

User #2852 (nicht angemeldet)

Hatte nicht Berset auch direkten Zugriff zum Blick?

User #2836 (nicht angemeldet)

SVP-Nationalrat Roger Köppel blieb durch die Immunität vor Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung geschützt. Die Immunitätskommission des Nationalrats war der Rechtskommission des Ständerates gefolgt. Zwar ging die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) davon aus, dass der Zürcher Nationalrat mit dem direkten Zitieren aus einem als «vertraulich» klassifizierten Dokument «das Kommissionsgeheimnis verletzt und die Position der aussenpolitischen Kommission damit massiv geschwächt hat», wie die IK-N mitteilte. Das Interesse an einer Strafverfolgung durch die Bundesanwaltschaft sei aber in diesem Fall sehr klein, weil in erster Linie das Parlament und dessen Kommissionen selbst die Geschädigten seien. Mit 4 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen habe die IK-N deshalb auf eine Aufhebung von Köppels Immunität verzichtet. Mit 5 zu 3 Stimmen sprach sie sich indes dafür aus, das Büro des Nationalrates zu ersuchen, gegen Köppel eine Disziplinarmassnahme zu ergreifen. Sie folgte damit auch hier dem Vorschlag der Rechtskommission des Ständerates (RK-S).

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