Ständerat sagt Ja zur vom Zivilstand unabhängigen Besteuerung
Das Parlament unterstützt die Einführung der Individualbesteuerung, schwächt jedoch die Vorlage ab.

Das Parlament stellt sich grundsätzlich hinter die Idee, dass alle Menschen unabhängig vom Zivilstand eine eigene Steuererklärung ausfüllen sollen. Der Ständerat hat am Montag als Zweitrat die Individualbesteuerung gutgeheissen, aber die Vorlage abgeschwächt.
Mit 23 zu 21 Stimmen sagte der Ständerat am Montag Ja zum vom Bundesrat entworfenen Gesetz über die Individualbesteuerung. Die Nein-Stimmen kamen von Mitgliedern der Mitte- und der SVP-Fraktion.
Das neue Gesetz soll indirekter Gegenvorschlag sein zur Initiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» der FDP Frauen. Die Individualbesteuerung soll bis in einigen Jahren auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eingeführt werden. Die Stimmempfehlung zur Volksinitiative selbst hat das Parlament noch nicht beschlossen.
Gesetzesentwurf und seine Auswirkungen
Gemäss Gesetzesentwurf sollen die Einkünfte und Vermögenswerte von Verheirateten nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt werden, wie heute bei unverheirateten Paaren. Die Kinderabzüge will der Bundesrat gegenüber heute fast verdoppeln und zwischen den Eltern hälftig aufteilen.
Sein Ziel ist, das Anliegen der Initiative im Gesetz schneller umzusetzen. Für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener soll es Anreize für höhere Pensen geben. Das soll die finanzielle Unabhängigkeit aller stärken und dem Arbeitsmarkt mehr Fachkräfte bringen. Der Bundesrat rechnet mit 1,7 Millionen zusätzlichen Steuerdossiers.
Der Ständerat hat die Vorlage des Bundesrats allerdings abgeschwächt: Mit Rücksicht auf Elternpaare mit ungleichen Einkommen beschloss er, dass Kinderabzüge vom einen auf den anderen Elternteil übertragen werden können, damit der Abzug nicht verfällt, wenn auf dem tieferen Einkommen keine Steuer fällig ist.
Kritik an der Abschwächung
Eine Minderheit um Eva Herzog (SP/BS) wehrte sich vergeblich dagegen. Die Erwerbsanreize würden mit der Übertragung teilweise rückgängig gemacht und der Ist-Zustand zementiert, argumentierte sie.
Um die finanziellen Auswirkungen der zusätzlichen Abzugsmöglichkeit auf den Finanzhaushalt abzufedern, erhöhte der Ständerat den Kinderabzug weniger stark, als dies Bundesrat und Nationalrat wollen. Von 6800 Franken soll er lediglich auf 10'700 statt auf 12'000 Franken angehoben werden.
Heute werden in der Schweiz Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit zwei getrennten Steuerveranlagungen.
Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.