Bundesparlament will Kostenmonitoring im Gesundheitswesen

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Bern,

Das Bundesparlament ist einverstanden mit einem Kostenmonitoring im Gesundheitswesen.

Rednerpult Mikrofon
Ein Mikrofon an einem Rednerpult. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat unterstützt ein Kostenmonitoring im Gesundheitswesen.
  • Tarifpartner sollen unter anderem die Kosten in ihren Bereichen überwachen.
  • Einigen sich die Tarifpartner nicht, haben die Behörden keine Eingriffsmöglichkeiten.

Wie zuvor der National- ist am Dienstag auch der Ständerat bei der Beratung eines weiteren Kostendämpfungspakets auf einen früheren Entscheid zurückgekommen.

Mit 25 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung nahm die kleine Kammer einen Kompromissvorschlag der Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) an.

Dieser sieht vor, dass die Tarifpartner die Kosten in ihren Bereichen überwachen und Korrekturmassnahmen ergreifen, sobald sich die Kostenentwicklung nicht durch Faktoren wie etwa die Alterung der Bevölkerung erklären lässt.

Anders als in der Fassung des Nationalrates sollen die Bundes- oder Kantonsbehörden aber keine Eingriffsmöglichkeiten haben, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können. Eine Minderheit der Kommission bevorzugte eine leicht angepasste Version des Beschlusses des Nationalrats. Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.

Peter Hegglin (Mitte/ZG) verwies auf den erwarteten Anstieg der Krankenkassenprämien. Der Vorschlag der Minderheit werde der Kostenverantwortung der Kantone gerecht und sei von diesen gewünscht. Ohne Möglichkeit einer Intervention des Staates werde das Monitoring weniger effizient. Es reiche nicht, Lasten zu verschieben, nötig sei auch eine Kostensteuerung.

Damian Müller (FDP/LU) warnte dagegen vor einer Rationierung bei Gesundheitsleistungen und einem zu starken Eingriff in die Tarifpartnerschaft. Für den Antrag der Mehrheit warb auch Hans Stöckli (SP/BE). Beispielsweise bei chronisch kranken Menschen solle über Behandlungen nicht nach Kostenüberlegungen, sondern nach medizinischer Notwendigkeit entschieden werden.

Bei der zweiten noch bestehenden Differenz schloss sich der Ständerat ohne Gegenantrag dem Nationalrat an: Damit wird es zwingend Vereinfachungen bei der Zulassung parallelimportierter Medikamente geben.

Schon zuvor geeinigt hatten sich die Räte auf ein Beschwerderecht für Krankenkassenverbände gegen Spitalplanungs-Entscheide in den Kantonen. Bereits in der ersten Beratungsrunde strichen die Räte ein Referenzpreissystem für Generika. Ein erstes Paket mit weniger umstrittenen Massnahmen für die Senkung der Kosten verabschiedete das Parlament im Juni 2021.

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