Bundesrat Albert Rösti zieht gegen die SVP in den Abstimmungskampf
Am 18. Juni befindet die Schweiz über das «Klimaschutz-Gesetz». Stellvertretend für den Bundesrat erläutert Umweltminister Albert Rösti die Position des Bundes.
Das Wichtigste in Kürze
- Um das Klima zu entlasten, will der Bund den Verbrauch fossiler Energien reduzieren.
- Am 18. Juni stimmt die Bevölkerung deshalb über das «Klimaschutz-Gesetz» ab.
- Umweltminister Albert Rösti schildert die Position von Bund und Parlament, gegen die SVP.
Der Bundesrat und das Parlament wollen die Umweltbelastung durch fossile Energien reduzieren. Die weltweiten Vorräte gehen zu Ende, die Gewinnung von Fossilien belasten das Klima stark. Rund drei Viertel ihrer Energie bezieht die Schweiz aus dem Ausland. Diese Umstände sollen mit dem «Klimaschutz-Gesetz» verändert werden.
Die Stimmbevölkerung entscheidet am 18. Juni über die Vorlage – die SVP hatte das Referendum ergriffen. SVP-Bundesrat Albert Rösti muss also bereits kurz nach Amtsantritt ein erstes Mal gegen seine eigene Partei in den Abstimmungskampf ziehen. Trotzdem werde er sich «im normalen Umfang» für das Gesetz einsetzen, wie dies von einem Vertreter des Gesamtbundesrats erwartet werde.
Am heutigen Freitag hat der UVEK-Vorsteher an einer Medienkonferenz in Bern die Position von Bundesrat und Parlament erläutert. Für den Berner Oberländer steht fest: «Fossile Energien belasten das Klima und sind nicht unendlich verfügbar.»
Albert Rösti: «Wir brauchen weltweit mehr Innovation»
Um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen, müsse die Schweiz Massnahmen ergreifen, um den Verbrauch fossiler Energieträger zu reduzieren. Das Gesetz gebe dem Bund einen klaren Fahrplan zu dieser Reduktion. Dabei verzichte es auf neue Verbote, Vorschriften, Gebühren, Steuern und Abgaben.
Demnach solle der Ersatz von klimaschädlichen Heizungen und die Investitionen in klimafreundliche Technologien unterstützt werden. Umweltminister Rösti betont: «Wir brauchen weltweit mehr Innovation.»
Albert Rösti ist überzeugt: «Es braucht in Zukunft mehr Strom, um die fossilen Energien zu ersetzen.» Aus diesem Grund solle im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien 50 Prozent der bereits bestehenden Stromproduktion zugebaut werden.
Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren
Auf gewisse negative Konsequenzen des Klimawandels müsse man sich trotz erfolgreicher Klimapolitik einstellen, erklärt Rösti. Das Gesetz sehe vor, dass Bund und Kantone Massnahmen ergreifen, um die Bevölkerung vor Hochwasser, Erdrutschen und Trockenheit zu schützen.
Ferner fördere das Gesetz den technologischen Fortschritt im Bereich der nachhaltigen Energieproduktion. Auf diese Weise könne die Schweiz auch längerfristig aus der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen befreit werden.
Insgesamt bestehe ein Finanzbedarf von 3,2 Milliarden Franken über maximal zehn Jahre, so Albert Rösti: «Die Fördermassnahmen werden aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert.» Es sei unbestritten, dass bei einer Annahme des Gesetzes der Strombedarf wegen des Ersatzes der fossilen Energien ansteigen würde. Doch «Klimapolitik fängt mit Energiepolitik an!»
Auch Kantone weibeln für das Gesetz
Für die Ja-Parole warb auch Roberto Schmidt, Präsident des Walliser Staatsrats und Präsident der Kantonalen Konferenz der Energiedirektoren (EnDK). Er betonte die Unterstützung der Kantone für das Gesetz. Viele Kantone, insbesondere mit Bergregionen, seien vom Klimawandel betroffen.
Es ergänze die bestehenden Instrumente, etwa das gemeinsame Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Für die Kantone sei wichtig, dass die zusätzlichen Mittel nicht nur in den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektro-Heizungen fliessen. Überdies sollten auch für Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verwendet werden können, sagte Schmidt.
Er betonte die Rolle des Gebäudesektors beim Klimaschutz. So solle bis 2050 der Gebäudepark der Schweiz klimaneutral werden. Doch sei das Gebäudeprogramm heute unterfinanziert.