Nach dem Nationalrat gibt auch der Ständerat dem Bundesrat mehr Kompetenzen bei der Bewilligung von Kriegsmaterialexporten. SP, Grüne und GLP waren dagegen.
Ein Mechaniker wartet im März dieses Jahres die Raupen an einem Panzer vom Typ Leopard 2 in einer Wartungshalle der Ruag in Thun. (Archivbild)
Ein Mechaniker wartet im März dieses Jahres die Raupen an einem Panzer vom Typ Leopard 2 in einer Wartungshalle der Ruag in Thun. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat erhält mehr Spielraum bei der Bewilligung von Kriegsmaterialexporten.
  • Auch der Nationalrat genehmigte die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes.
  • SP, Grüne und GLP waren gegen den neuen Gesetzesartikel.
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Der Bundesrat erhält bei der Bewilligung von Kriegsmaterialexporten mehr Spielraum. Er wird in Zukunft in Ausnahmefällen von den bisherigen Beschränkungen für solche Ausfuhren abweichen können. Das hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat entschieden.

Gegen den Widerstand von SP, Grünen und GLP genehmigte eine Mitte-Rechts-Koalition am Montag eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Diesem wird ein neuer Artikel 22b eingefügt.

Bundesrat darf von Kriterien abweichen

Diesem zufolge darf künftig der Bundesrat von den bisherigen Bewilligungskriterien für die Ausfuhr von Kriegsmaterial ins Ausland dann abweichen, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen. Auch muss die Wahrung der aussen- oder der sicherheitspolitischen Interessen des Landes dies erfordern.

Befürworten Sie, dass der Bundesrat bei Kriegsmaterialexporten mehr Spielraum bekommt?

Die Gegner dieser Änderung sagen, vor zwei Jahren habe das Parlament den Artikel 22b aus dem Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» gestrichen. Das habe entscheidend zum Rückzug dieses Volksbegehrens beigetragen. Es sei undemokratisch, den Artikel 22b doch einzuführen.

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