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Bundesrat: Bund soll kantonale Ausreisezentren unterstützen können

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Bern,

Der Bund soll in Ausnahmesituationen Ausreisezentren mit bis zu hundert Franken pro Tag und Person unterstützen können, schlägt der Bundesrat vor.

Asylzentrum Bundesrat
Das Asylzentrum in Les Verrières NE ist seit Kurzem wieder geöffnet. (Themenbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund soll kantonale Ausreisezentren unterstützen können bei Ausnahmesituationen.
  • Der Bundesrat schlägt einen Betrag von 100 Franken pro Tag und Person vor.

Der Bundesrat hat am Mittwoch Änderungen in der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) in eine Vernehmlassung gegeben.

Die Verordnungsänderung betrifft Menschen, die aus einem Nachbarland illegal eingereist sind, aufgegriffen werden und ins Nachbarland zurück müssen. Zurzeit werden im Tessin erneut viele illegal Eingereiste aufgegriffen, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) schrieb. Der Kanton hat in Stabio ein Ausreisezentrum eröffnet.

Bundesrat schlägt 100 Franken pro Person und Tag vor

Schon 2016 waren im Tessin während einer grossen Flüchtlingswelle viele illegale Grenzübertritte registriert worden. Der Kanton richtete daher in Mendrisio-Rancate eine temporäre Unterkunft für diese Personen ein. Die meisten blieben nur eine Nacht dort und wurden am folgenden Tag den italienischen Behörden übergeben.

Der Bundesrat schlägt vor, dass der Bund die Kantone in Ausnahmesituationen mit bis zu hundert Franken pro Tag und pro kurzfristig festgehaltene Person unterstützen kann, aber nicht muss. Eine Voraussetzung für die Hilfe aus Bern ist, dass im Grenzraum eine Ausnahmesituation vorliegt.

Die Unterkunft in Mendrisio-Rancate ist für Flüchtlinge, welche nach Italien zurückgeschickt werden.
Die Unterkunft in Mendrisio-Rancate ist für Flüchtlinge, welche nach Italien zurückgeschickt werden. - Keystone

Dies ist der Fall, wenn die Rückführungen über längere Zeit nicht an dem Tag stattfinden können, an dem die Migranten und Migrantinnen aufgegriffen worden sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Aufgegriffene bis zu ihrer Ausreise nicht in einem kantonalen Ausreisezentrum Platz haben.

Die Kann-Formulierung für den Beitrag wird damit begründet, dass der Bund einen Grenzkanton auch in anderer Form unterstützen kann, etwa indem er mehr Personal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einsetzt. Die Mehrkosten für den Bund sind gemäss der Mitteilung schwierig abzuschätzen.

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