Bundesrat für Beseitigung von Diskriminierung beim Familiennachzug
Im Sinne der Gleichbehandlung soll der Familiennachzug aus Drittstaaten für Schweizer leichter werden. Der Bundesrat will auf die zugehörige Vorlage eintreten.
Das Parlament will den Familiennachzug aus Drittstaaten für Schweizerinnen und Schweizer erleichtern, damit diese gegenüber Bürgern von EU- und Efta-Staaten nicht mehr im Nachteil sind. Der Bundesrat will auf die Vorlage dazu eintreten, verlangt aber Abklärungen, wie er am Mittwoch schrieb.
Ausgearbeitet hat die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N). Den Anstoss dazu gab Nationalrat Angelo Barrile (SP/ZH). Der Bundesrat beantragt, auf die Parlamentsvorlage einzutreten. Am Mittwoch verabschiedete er seine Stellungnahme dazu.
Keine Unterschiede zwischen Schweizern und EU- und Efta-Bürgern
Die SPK-N will die Gesetzgebung so anpassen, dass Schweizerinnen und Schweizer gleich behandelt werden wie Bürgerinnen und Bürger von EU- und Efta-Staaten. Das heisst, dass ausländische Familienangehörige aus Drittstaaten von Schweizerinnen und Schweizern für ihren Nachzug nicht weiter über eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung eines EU- oder Efta-Mitgliedstaates verfügen müssen.
Voraussetzung für den Nachzug soll sein, dass nachgezogenen Personen Unterhalt gewährt wird. Wie es auch das Freizügigkeitsabkommen vorsieht, muss zudem eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden sein. Die Forderung stützt sich auf ein Urteil des Bundesgerichts von 2009.
Eine Gleichbehandlung beim Familiennachzug aus Drittstaaten sei immer Ziel des Bundesrates gewesen, heisst es in der Stellungnahme der Regierung. Grundsatzentscheide des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichts zur Personenfreizügigkeit hätten zur Ungleichbehandlung geführt.
Weitere Abklärungen zum Familiennachzug nötig
Die Regierung fordert aber, abzuklären, ob die Erleichterung mit dem Verfassungsartikel für die Begrenzung der Zuwanderung vereinbar ist. Und anhand der Zahlen der für den Familiennachzug zuständigen kantonalen Behörden soll transparent gemacht werden, wie viele Gesuche von Schweizern um Familiennachzug abgelehnt worden sind.
Bei den Parteien stiess der Vorschlag der SPK-N auf breite Zustimmung. Lediglich die SVP lehnte ihn in der Vernehmlassung ab.